Hildesheim (ots) - kri.Am gestrigen Abend gegen 19:30 Uhr stellten Beamte der Polizeiinspektion Hildesheim auf dem Panoramaweg eine Trunkenheitsfahrt fest. Nur einige Stunden später konnten auch Kollegen der Autobahnpolizei aufgrund von Alkohol am Steuer eine Sattelzugmaschine aus dem Verkehr ziehen.
Auf dem Panoramaweg kam den zwei Beamten ein Fahrzeug entgegen. Bei der Kontrolle wurde bei dem 29-jährigen Mann ein deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Zudem war den eingesetzten Beamten aus anderen Verfahren bekannt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und regelmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Der Hildesheimer führte dann einen Atemalkoholtest durch, dieser zeigte einen Wert von 2,24 Promille. Anschließend wurde dem Mann im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ordnete der zuständige Richter die Beschlagnahme des Fahrzeuges an.
In dem zweiten Fall erhielten die Kollegen der Autobahnpolizei gegen 01:00 Uhr von ihrer Leitstelle einen Hinweis, dass ein Sattelzug in Schlangenlinien auf der Autobahn in Richtung Hamburg unterwegs ist. Anhand der genauen Ortsbeschreibung und des genannten Kennzeichens konnten die Beamten den Sattelzug kurz hinter der Hildesheimer Börde feststellen. Zu diesem Zeitpunkt fuhr der Fahrzeugführer mit der Sattelzugmaschine starke Schlangenlinien, nutze mehrere Fahrstreifen und kollidierte beinahe mit der Außenschutzplanke. Die Kollegen setzten sich vor den Sattelzug und zogen ihn mit geringer Geschwindigkeit von der Autobahn. Auch bei dieser Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem 44- jährigen Fahrer aus der Türkei fest. Er war anschließend mit einem Atemalkoholtest einverstanden, dieser führte zu einem Promillewert von 1,78. Es folgte dann eine Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheins. Auch in diesem Fall wurde mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen. Der zuständige Staatsanwalt verhängte eine Sicherheitsleistung. Die Sattelzugmaschine wurde von einem Abschleppunternehmen in ein Hildesheimer Gewerbegebiet gefahren.
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