Dortmund - Essen (ots) - Aus einer "einfachen" Schwarzfahrt wurde gestern Mittag (10. Januar) für die Dortmunder Bundespolizei plötzlich doch ein größerer "Fall", mit dem so niemand gerechnet hätte.
Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften einen 19-Jährigen gegen 12:00 Uhr im Dortmunder Hautbahnhof. Der Mann war in der RB 59 beim Schwarzfahren "erwischt" worden. Weil er über keine Ausweisdokumente verfügte, wurde er zur Kontrolle zur Wache gebracht.
Dort konnten im Rucksack des 19-Jährigen vier Smartphones und eine Tablet sichergestellt werden. Wie sich herausstellte, wurde das Tablet welches zur Entgegennahme von Onlinebestellungen dient, aus einem Burger Restaurant im Dortmunder Hauptbahnhof gestohlen. Zudem konnte eines der Smartphones ebenfalls einem Diebstahl zugeordnet werden. Telefonisch konnte der Eigentümer des Gerätes in der Schweiz erreicht werden. Diesem war sein Eigentum während einer Zugfahrt entwendet worden.
Noch am selben Tag informierte die DSW 21 Einsatzkräfte der Bundespolizei darüber, dass im Bereich der U-Bahn unter dem Dortmunder Hauptbahnhof, der 19-Jährige einen Rucksack versteckt hätte. Mitarbeiter hatten ihn bei seinem auffälligen "Treiben" beobachtete. Der Rucksack konnte anschließend im Gleisbereich der U-Bahn sichergestellt werden. In diesem befanden sich ein iPad und ein Smartphone auch mehrere Speicherkarten, Parfums, eine Powerbank und eine Musikbox. Bei dem Smartphone konnte ermittelt werden, dass auch dieses aus einem Diebstahl im Großraum Essen stammte.
Der 19-Jährige, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, kam daraufhin in das Polizeigewahrsam, mit dem Ziel ihn heute (11. Januar) der Justiz vorzuführen und einen Untersuchungshaftbefehl zu beantragen.
Alleine bei der Dortmunder Bundespolizei wurde der Marokkaner in neun Fällen Aktenkundig. Gegen den reisenden Dieb wird unter anderem wegen mehrerer Diebstahlsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Schwarzfahrten ermittelt.
Gegen ihn leitete die Bundespolizei ein erneutes Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in mehreren Fällen ein. Eine Entscheidung der Justiz steht derzeit noch aus.
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