Frankfurt (Oder) (ots) - Frankfurter Bundespolizisten nahmen am Mittwoch drei gesuchte Männer auf der Bundesautobahn 12 fest und vollstreckten damit sechs Haftbefehle.
Mittwochnacht gegen 1:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen Mann als Insassen eines Reisebusses an der Raststätte Biegener Hellen. Bei der Überprüfung des 41-Jährigen stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Hildesheim seit Oktober 2017 per Haftbefehl nach dem Mann sucht. Der polnische Staatsangehörige wurde wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 740 Euro bzw. 74 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weil er die Geldstrafe sowie die Verfahrenskosten in Gesamthöhe von 816 Euro begleichen konnte, wurde der Verurteilte wieder auf freien Fuß gelassen.
Gegen 4:50 Uhr vollstreckte eine Streife der Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl. Bei der Kontrolle des 29-jährigen Insassen eines PKW an der Anschlussstelle Mitte stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit August 2017 nach dem Litauer sucht. Er wurde im November 2016 wegen Diebstahls vom Amtsgericht Backnang zu einer Geldstrafe von 375 Euro bzw. 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Gesuchte konnte die geforderte Gesamtsumme nicht begleichen. Bundespolzisten lieferten ihn daher zum Antritt seiner Ersatzfreiheitsstrafe in eine naheliegende Justizvollzugsanstalt ein.
Den dritten, vierfach gesuchten Mann nahmen die Beamten am Mittwochabend gegen 21:30 Uhr auf dem Parkplatz des Süd-West Centers an der Bundesautobahn 12 fest. Der 42-Jährige Passagier eines Reisebusses wurde von den Staatsanwaltschaften Kassel, Oldenburg und Verden sowie vom Amtsgericht Diepholz mit Haftbefehlen gesucht. Die drei Staatsanwaltschaften erließen im Oktober 2016, Februar und März 2017 Vollstreckungshaftbefehle gegen den verurteilten Georgier. In diesen drei Verfahren wurde er zu insgesamt 3.200 Euro Geldstrafe bzw. 260 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Das Amtsgericht Diepholz erließ im Januar 2017 in einem weiteren Fall einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Tatvorwurfes des räuberischen Diebstahls gegen ihn. Der Gesuchte konnte keine der genannten Geldstrafen begleichen. Bundespolzisten werden den Georgier am Donnerstag dem Haftrichter vorführen und anschließend in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt bringen.
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