Brand eines Wohn- und Geschäftshauses – 3.000 Euro Belohnung* für Hinweise ausgesetzt


11.01.2018, PP Oberbayern Süd

Brand eines Wohn- und Geschäftshauses - 3.000 Euro Belohnung* für Hinweise ausgesetzt
GERETSRIED, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. In der Silvesternacht, kurz nach Mitternacht, verursachte ein Brand in einem Wohn- und Geschäftshaus einen erheblichen Sachschaden von mindestens 500.000 Euro. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Weilheim haben konkrete Hinweise auf eine fahrlässige Brandstiftung durch Silvesterfeuerwerk ergeben. Für Zeugenhinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, wurde von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt.


Wie bereits berichtet, kam es gegen 00.20 Uhr zu einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Sudetenstraße, der nur durch einen stundenlangen Großeinsatz der regionalen Feuerwehren abgelöscht werden konnte. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 500.000 Euro geschätzt, teilweise können Mieter ihre Wohnungen bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten, die bis zu zehn Monate in Anspruch nehmen können, nicht mehr benutzen.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Weilheim haben konkrete Hinweise darauf ergeben, dass der Brand durch eine Silvesterrakete verursacht wurde. Diese soll aus einer Personengruppe an der Kreuzung Sudetenstraße / Altvaterstraße gezündet worden sein. Dabei dürfte ein bislang unbekannter Mann mehrere Raketen aus der Hand in Richtung Brandobjekt abgeschossen und letztendlich durch diese unsachgemäße Handhabung des Feuerwerks den Brand ausgelöst haben.

Die Kripo Weilheim bittet weiterhin unter der Telefonnummer (0881) 6400 um Unterstützung und Hinweise aus der Bevölkerung. Insbesondere ist für die Ermittler von Bedeutung, welche Personen sich in der Gruppe an der Kreuzung Sudetenstraße / Altvaterstraße aufgehalten haben und wer die Silvesterraketen aus der Hand in Richtung Wohn- und Geschäftshaus abgeschossen hat.

*Von privater Seite wurde für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.
Erstmeldung: Brand eines Wohn- und Geschäftshauses