Rostock Seehafen (ots) - Ein durch die Staatsanwaltschaft Krefeld gesuchter 32-Jähriger konnte gestern Mittag, den 17.01.2018 bei einem Fahndungseinsatz der Bundespolizei im Seehafen Rostock ermittelt werden. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Um eine Freiheitsstrafe von 57 Tagen zu entgehen, musste eine Summe von 1430,- Euro gezahlt werden. Dieser Aufforderung konnte er nachkommen und ersparte sich somit die Haft. Einem zusätzlichen Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz konnte er aber nicht entgehen. Die Bundespolizisten stellten neben dem Haftbefehl fest, dass durch den Mann ein nicht zugelassener "Polenböller" mitgeführt wurde. Nachdem dieser sichergestellt wurde, konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Zudem konnten im Rahmen des Fahndungseinsatzes bei einem 24-Jährigen fünf Gramm Marihuana aufgefunden und ein schwedisches Fahrzeug, welches nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war, festgestellt werden. Hierzu wurden die weiteren Ermittlungen durch die Bundeszollverwaltung und der Landespolizei übernommen.
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