Innenminister Lorenz Caffier: Kiffen und Autofahren ist eine verhängnisvolle Kombination

Schwerin (ots) - Anlässlich des morgen beginnenden 56. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar, bei dem unter anderem das Thema "Cannabiskonsum und Fahreignung" auf der Tagesordnung steht, warnt der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier davor, das Thema Autofahren unter ärztlich verschriebenem Cannabis zu bagatellisieren und kündigt an, dass sich an der Kontrollpraxis bei der Landespolizei nichts ändern werde.

"Für die Polizei ist es völlig irrelevant, warum jemand Drogen konsumiert hat und glaubt, sich danach hinter das Lenkrad setzen zu können", hält Innenminister Caffier fest. "Kraftfahrer, die nach dem Cannabiskonsum, unabhängig ob legal oder illegal, nicht aufs Autofahren verzichten, sind nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch für sich selbst."

Vermuten die Polizeibeamten, dass ein Kraftfahrzeugführer Cannabis oder andere Drogen konsumiert hat, führen sie eine Reihe von Untersuchungen durch. Dazu gehört in der Regel ein Pupillentest mit einer Taschenlampe sowie ein Koordinationstests. Erhärtet sich der Verdacht, bitten die Beamten den Autofahrer zum Urintest. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer dann der Konsum von Cannabis festgestellt, entscheidet nicht die Polizei an der Kontrollstelle, ob die Einnahme der Drogen rechtmäßig aufgrund eines Rezeptes erfolgte. Sie wird auch nicht die Echtheit eines möglicherweise mitgeführten ärztlichen Rezeptes über eine zulässige Indikation prüfen. Das bedeutet, dass die Polizei in jedem Fall von einem Rechtsverstoß ausgeht mit der Konsequenz, dass eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigeanzeige gefertigt und eine Blutprobenentnahme angeordnet wird sowie eine Untersagung der Weiterfahrt erfolgt.

Mit 1.405 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen infolge von festgestellten Drogen-Verstößen im Straßenverkehr wurden im Jahr 2016 insgesamt 10,9 Prozent mehr Strafanzeigen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen in diesem Deliktsfeld zur Anzeige gebracht als noch im Vorjahr.

Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Jahr 2015: 1.267 Jahr 2014: 1.152 Jahr 2013: 981 Jahr 2012: 845

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de