Görlitz (ots) - Ein polnischer Mann, der in der vergangenen Nacht an der Autobahnanschlussstelle Görlitz angehalten wurde, reiste unerlaubt nach Deutschland ein.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass ihm die Ausländerbehörde München vor nunmehr fast sechs Jahren das Recht auf Freizügigkeit b. a. w. entzogen hatte. Zu dieser Entscheidung führten Verurteilungen wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls, wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung, wegen schweren Bandendiebstahls, wegen des vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zeitraum von 2010 bis 2011. Der Verurteilte hatte damals absichtlich einen Streifenwagen der Polizei gerammt, als er mit einem zuvor von ihm entwendeten Pkw im Wert von 75.000 Euro flüchten wollte.
Weil der in Zgorzelec wohnende Mann entgegen des vorliegenden Einreiseverbots dennoch über die Grenze gelangte, wurde er angezeigt und wieder nach Polen zurückgeschickt. Der 27-Jährige erklärte, er habe bis Dezember in der Görlitzer Justizvollzugsanstalt eine dreizehnmonatige Haft wegen eines Autodiebstahls im Jahr 2016 abgesessen und war deshalb der Meinung, er dürfe sich ohne weiteres im Bundesgebiet aufhalten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir