180125-3. Gefährliche Körperverletzung zum Nachteil eines Familienvaters in Hamburg-St. Pauli

Hamburg (ots) - Tatzeit: 24.01.2018, 09:19 Uhr Tatort: Hamburg-St. Pauli, Hein-Hoyer-Straße

Beamte des Polizeikommissariats 15 nahmen gestern zwei Männer aus Guinea (33, 34) vorläufig fest, die gestern Morgen gemeinsam mit einem bisher unbekannten Täter einen 31-jährigen Türken verletzten. Die Ermittlungen übernahm das zuständige Landeskriminalamt (LKA 113).

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen befand sich der 31-jährige Türke mit seiner Frau und seinem Kind in einem Kiosk in der Hein-Hoyer-Straße, als er einen Schwarzafrikaner auf dem gegenüberliegenden Spielplatz urinieren sah.

Da der am Spielplatz angrenzende Kindergarten geöffnet war, sprach der Familienvater den Schwarzafrikaner auf sein Fehlverhalten an.

Dieser reagierte mit seinen zwei hinzugekommenen Bekannten sofort aggressiv und beleidigend.

Hierbei handelte es sich um die später festgestellten Beschuldigten.

Als der Angesprochene den 31-Jährigen, seine Frau und sein Kind mit seinem Mobiltelefon filmte und dieses auch nach mehrfacher Aufforderung nicht unterließ, ergriff der Geschädigte einen Besen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

Daraufhin zerschlug der 34-Jährige eine gläserne Bierflasche auf dem Kopf des Geschädigten.

Der Geschädigte stürzte daraufhin zu Boden und wurde im weiteren Verlauf von allen drei Beteiligten mit Schlägen und Tritten attackiert.

Außerdem wurde der Geschädigte vom 34-Jährigen mit besagtem Besenstiel geschlagen.

Anschließend ließen die Drei vom Geschädigten ab und flüchteten über die Simon-von-Utrecht-Straße in Richtung stadteinwärts.

Im Rahmen der Sofortfahndung konnte der 33-Jährige und der 34-Jährige angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Der dritte Täter, welcher auf dem Spielplatz uriniert hatte, konnte nicht mehr angetroffen werden.

Der Familienvater erlitt durch den Übergriff eine Platzwunde am Kopf, lehnte allerdings den Transport in ein Krankenhaus ab.

Eine Überprüfung der Personalien des 34-Jährigen ergab, dass sich dieser illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt. Er wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung einem Haftrichter zugeführt.

Der 33-Jährige wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder entlassen, weil keine Haftgründe vorlagen.

Die Ermittlungen des LKA 113, insbesondere zur Identifizierung des dritten Tatverdächtigen, dauern an.

Th.

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