Ahaus – Polizei findet über 30 Gramm Drogen bei berauschtem Autofahrer

Ahaus (ots) - Den Pkw eines 30-jährigen Münsteraners stoppte die Polizei am Donnerstagabend (25.01.2018) gegen 22:15 Uhr auf der Straße Schwiepinghook. In dem Fahrzeug befanden sich auch ein 27-Jähriger aus Gummersbach sowie eine 25-Jährige aus Dülmen.

Im Rahmen der Kontrolle fanden die Beamten in einem Kunststoffbehältnis ca. 28 Gramm Marihuana. Außerdem fanden die Beamten einen Klumpen Haschisch zwei weitere Gramm Marihuana. Der Fahrzeugführer stimmte einem Drogenvortest zu. Dieser bestätigte den Verdacht der Beamten, dass dieser unter dem Einfluss von Marihuana den Pkw geführt hatte. Zur Feststellung der exakten Drogenkonzentration im Blut entnahm ein Arzt eine Blutprobe. Die Drogen wurden sichergestellt. Dem Fahrer wurde auf unbestimmte Zeit die Weiterfahrt untersagt.

Gegen die Männer wird nun wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Gegen den Autofahrer wurde außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im für ihn günstigsten Fall erwarten ihn ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich, wenn man das zweite Mal mit Drogen im Verkehr in Erscheinung tritt.

Bei Führerscheininhabern wird zudem die Kraftfahreignung bei Drogenkonsumenten durch die Führerscheinstelle überprüft. Sofern der Drogenkonsum zu Ausfallerscheinungen führt, könnte sogar eine Straftat (mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) vorliegen, die IMMER eine längere Fahrerlaubnisentziehung zur Folge hätte.

Das sind nur die Folgen, wenn bei der Fahrt unter Drogen nichts passiert. Drogen im Straßenverkehr führen immer wieder zu schwere Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft rücksichtloser Drogenkonsumenten büßen müssen.

Sie haben die Wahl: Drogen und seine negativen Folgen oder Führerschein und sichere Mobilität. Beides geht nicht! Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass auch die Mitfahrer Verantwortung tragen und sich, wie in diesem Fall, selbst in Gefahr bringen!

Florian Wozny, PK

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

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