Ulm (ots) - Die Polizei hatte den 44-Jährigen gegen 1.30 Uhr angehalten und kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Laut einem Alkoholtest hatte er die 1,1-Promille-Grenze deutlich überschritten. Er wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Nur nüchtern fahren! Die Polizei führt in der Fasnetszeit wieder verstärkt Alkoholkontrollen durch.
Alkohol ist häufig die Ursache von schweren Verkehrsunfällen. Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein und führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung. Zudem wird die Reaktion und Koordination beeinträchtigt. Damit alle sicher ankommen, empfiehlt die Polizei daher Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Der Versuch, sich vor der Fahrt an eine Promillegrenze heranzutrinken, ist viel zu riskant. Denn 0,3 Promille sind schnell erreicht - kommt dann noch ein Hinweis auf eine Fahruntüchtigkeit dazu, verwirklicht man bereits eine Straftat. Das kann zum Beispiel durch eine Fahrt in Schlangenlinien oder einen Unfall geschehen. Aber auch ohne solche Beweisanzeichen gelten Fahrer ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. In beiden Fällen folgen Strafanzeigen wegen Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Verkehr. Haftstrafen sieht das Strafgesetzbuch dafür ebenso vor, wie empfindliche Geldstrafen. Außerdem wird die Fahrerlaubnis in der Regel für mehrere Monate entzogen. Wer den Führerschein zur Arbeit braucht, bringt sich so womöglich selbst in Existenznot. Und den Führerschein wieder zu erhalten, ist mit Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Ohne aufgefallen zu sein, riskiert man ab 0,5 Promille ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten, eine Geldbuße von 500 bis 1.500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Für alle Fahrer gilt in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot, für junge Fahrer sogar bis 21.
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