Halle (ots) - Am Freitag, dem 26. Januar 2018 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 22.30 Uhr am Haltepunkt Halle Rosengarten einen Mann. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab, dass der 23-Jährige durch die Staatsanwaltschaft Halle per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Eisleben hatte ihn bereits im April 2016 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder 10 Tagen Haft verurteilt. Den Mann wurde die Festnahme ausgesprochen. Beim Anlegen der Handschellen versuchte sich der Festgenommene gegen die polizeiliche Maßnahme zu sperren. Zudem spuckte er in Richtung der Beamten und trat um sich. Weiterhin fanden die Bundespolizisten bei der sich anschließenden Durchsuchung circa 5 Gramm einer betäubungsmittelähnlichen Substanz. Diese wurde sichergestellt. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht, wo er seine Strafe nun absitzen wird. Die Bundespolizisten beanzeigten den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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