Wolfsburg (ots) - Ein Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis - zwei Anzeigen
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird der Führer eines VW Polo aus Wolfsburg kontrolliert. Der 29-Jährige Wolfsburger gibt gleich zu Beginn der Kontrolle an, dass er keinen Führerschein hat.
Da die Halterin des Fahrzeuges die Beifahrerin des jetzt Beschuldigten ist, ergeben sich gleich zwei Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Kurios am Rande: Der junge Mann führte den Pkw, weil die Halterin Alkohol konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest bei ihr ergab dann 0,00 Promille. Deshalb konnte die 28-jährige Wolfsburgerin ihren Pkw selbst nach Hause fahren.
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