Staatsanwaltschaft Heilbronn und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Erdmannhausen: Mutmaßliches Einbrecher-Duo in Untersuchungshaft

Ludwigsburg (ots) - Nach dem Hinweis eines aufmerksamen Zeugen haben Polizeibeamte am Sonntagmorgen ein mutmaßliches Einbrecher-Duo in Erdmannhausen vorläufig festgenommen. Gegen 06:50 Uhr nahm der Zeuge auf einem Parkplatz im Bereich des Bahnhofes verdächtige Geräusche wahr. Als die alarmierten Polizisten an der Örtlichkeit eintrafen, flüchteten zwei Personen. Während eine 30 Jahre alte Frau durch die Einsatzkräfte festgenommen werden konnte, konnte ihr 33-jähriger Ehemann zunächst flüchten. Nach bisherigen Erkenntnissen steht das Pärchen im Verdacht, in der Nacht zum Sonntag im Herdweg über ein zuvor aufgehebeltes Fenster in eine Vereinsgaststätte eingebrochen zu sein. Dort sollen sie aus dem Thekenbereich einen Tresor mit dem darin enthaltenen Bargeld von über 1.000 Euro sowie eine Softair-Pistole samt Munition entwendet haben, mit einem blauen Mazda davon gefahren sein und im Bereich des Bahnhofes den Tresor mit brachialer Gewalt aufgebrochen haben. Im Rahmen der Fahndung konnte der 33-jährige Ehemann mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in einem Gebüsch angetroffen und ebenfalls festgenommen werden. Außerdem konnten die eingesetzten Beamten unweit des Verstecks einen Rucksack mit Einbruchswerkzeugen und im abgestellten Auto einen Teil des Diebesguts feststellen. Von dem entwendeten Bargeld fehlt bislang jede Spur. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurde das Duo schließlich am Montag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, setzte ihn in Vollzug und wies das Pärchen, das keinen festen Wohnsitz hat, in eine Justizvollzugsanstalt ein. Ob die beiden Tatverdächtigen für weitere Einbrüche in der Umgebung in Betracht kommen, muss noch geklärt werden. Darüber hinaus konnte in Erfahrung gebracht werden, dass an dem nicht zugelassenen, polizeilich sichergestellten Fluchtauto gestohlene Kennzeichen mit Stuttgarter Zulassung (S) angebracht waren und das Pärchen zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

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