Entschädigungszahlungen für Betrugsopfer in Aussicht gestellt (Mitteilung des LKA)

Lingen (ots) - Nach Mitteilung der US Federal Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service, stimmte Western Union, US amerikanische Anbieter von weltweitem Bargeldtransfer, zu Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu leisten.

Diese Zusage von Western Union bezieht sich auf strafrechtlich relevante Delikte, welche im Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 19.01.2017 begangen wurden. Bei diesen Delikten wurde Geld mittels Western Union transferiert. Die Ansprüche können bis zum 12.02.2018 geltend gemacht werden. Mit der Abwicklung dieser Entschädigungszahlungen ist die Kanzlei Gilardi & Co, LLC, beauftragt. Diese Kanzlei wird Geschädigte postalisch anschreiben.

Auch Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können dies bis zum 12.02.2018 online einreichen. Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann aber bis zu einem Jahr dauern.

Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare finden Sie unter:

www.westernunionremission.com.

Die Pressemitteilung der US-Behörden finden Sie unter

https://www.justice.gov/opa/pr/western-union-admits-anti-money-launderin.

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