Bocholt – Normales Verhalten? Eher nicht!

Bocholt (ots) - (fr) Am Sonntagmorgen saß ein 49-jähriger Bocholter gegen 05.00 Uhr im Bereich der Lichtsteele in einem Taxi. Warum auch immer schlug er gegen die Scheibe, um die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten zu erlangen, die sich gerade um einen Randalierer kümmern mussten (Bericht dazu folgt gleich). Als die Beamten zu ihm rüber sahen, zeigte der 49-Jährige in deren Richtung und beleidigte sie lautstark. Mit dem Einsatz der Beamten hatte der 49-Jährige nichts zu tun. Die Polizisten stellten die Personalien fest und leiteten ein Strafverfahren ein. Auch während der Personalienfeststellung verhielt sich der 49-Jährige aggressiv und unkooperativ.

Zum Randalierer: Es handelt sich um einen 26-jährigen Bocholter, der auf der Ravardistraße randaliert hatte. Einem Platzverweis der Polizeibeamten kam er nicht nach, sodass er zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen wurde. Im Laufe des Einsatzes verhielt sich der 26-Jährige aggressiv und beleidigte die Beamten mehrfach. Auch der 26-Jährige wird sich nun in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Ein weiterer Fall trug sich am Freitag gegen 17.00 Uhr zu. Zwei polizeibekannte und alkoholisierte Straftäter (40-jähriger Bocholter und 31-jähriger polnischer Staatsbürger, der sich ohne festen Wohnsitz in Bocholt aufhält) wurden bei einem Ladendiebstahl in einem Supermarkt an der Münsterstraße erwischt und durch die Polizei zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.

Der 40-Jährige beleidigte die Beamten (zum wiederholten Male) während des Einsatzes massiv. Gegen ihn wurde ein weiteres Strafverfahren eingeleitet.

Berichtenswert ist auch der folgende Fall: Polizeibeamtinnen vollstreckten am Samstagmorgen einen richterlichen Vorführbefehl, der sich gegen einen 18-jährigen Bocholter richtete. Als die Beamtinnen den 18-Jährigen an dessen Wohnanschrift abholen wollten, mischte sich dessen 20-jähriger Bruder ein und drohte den Beamtinnen. Er konnte zwar durch den ebenfalls anwesenden Vater beruhigt werden, beleidigte die Polizistinnen aber, als diese den 18-Jährigen aus dem Haus führten. Auch gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Weiter geht`s: Am Samstag rief die Besatzung eines Rettungswagens gegen 01.10. die Polizei zur Hilfe. Ein 32-jähriger alkoholisierter Isselburger, dem Rettungssanitäter helfen wollten, hatte diese mit Schlägen und Tritten angriffen und sich der Behandlung widersetzt. Der Fall trug sich in einem Wohnhaus auf der Ravardistraße zu. Als die Polizeibeamten eintrafen, saß der 32-Jährige an eine Wand gelehnt und konnte zunächst nicht geweckt werden. Als dies nach einiger Zeit doch gelang, griff der aggressive Mann sofort die Rettungssanitäter und die Polizisten an. Die Polizisten unterbanden die Angriffe, fixierten den 32-Jährigen und nahmen in bis zur ausreichenden Ausnüchterung in Gewahrsam. Im Verlauf des Einsatzes beruhigte er sich merklich. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt.

Rätsel gibt auch der folgende Fall auf: Am Sonntag stand eine Streifenwagenbesatzung gegen 01.45 Uhr auf einem Parkplatz an der Straße Im Königsesch. Auf dem gegenüberliegenden Parkplatz stand ein Pkw, dessen Fahrer plötzlich durch Lichtzeichen auf sich aufmerksam machte und in Richtung der Beamten einen Baseballschläger aus dem Fenster hielt und in typischer Weise schwang.

Die Beamten kontrollierten den Pkw samt der drei Insassen und stellten den Baseballschläger aus gefahrenabwehrenden Gründen sicher. Gründe für sein Verhalten nannte der 19-jährige Hamminkelner nicht. Vielleich fand er sich einfach nur cool.

Alkohol war der Auslöser des folgenden Ereignisses: Am Sonntag torkelte ein 58-jähriger Kasache ohne festen Wohnsitz in Deutschland stark alkoholisiert über die Fahrbahn der Winterswijker Straße. Er war am Samstagabend wegen seinen hohen Alkoholisierungsgrades und oberflächlicher Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden, aus dem er sich selbst entlassen hatte.

Die Polizeibeamten nahmen ihn zum Schutz der eigenen Person in Gewahrsam. Ein Arzt bescheinigte die Gewahrsamsfähigkeit, sodass er in der Polizeizelle bleiben konnte und nicht ins Krankenhaus gebracht werden musste.

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