Görlitz (ots) - Für einen polnischen Mann endete der gestrige Sonntag hinter Gitter. Der 45-Jährige war am Abend, kurz vor 21.00 Uhr, in der Görlitzer Gobbinstraße angehalten worden. Während der anschließenden Kontrolle bemerkten die Bundespolizisten, dass sein Name auf der Fahndungsliste erschien. Für den Eintrag hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin im April des vergangenen Jahres gesorgt, als sie einen Haftbefehl ausgestellt hatte. Demnach hatte der Verurteilte eine vom Amtsgericht Neuruppin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr angeordnete Geldstrafe nicht beglichen. Die ungünstige finanzielle Situation am Sonntagabend ließ dem Festgenommenen keine Wahl, er entschied sich für die Justizvollzugsanstalt.
Mehr Glück oder besser Kontakte zu Bekannten mit etwas Geld in der Brieftasche hatte ein Mann aus Weißrussland, der ungefähr zeitgleich auf der Autobahn bei Kodersdorf festgenommen wurde. Bei der Überprüfung seiner Personalien war ebenfalls festgestellt worden, dass eine unbeglichene Geldstrafe und damit ein offener Haftbefehl existierten. Das Amtsgericht Nürnberg hatte ihn vor ca. 2,5 Jahren wegen Diebstahls verurteilt. Schließlich bezahlte ein Freund des 28-Jährigen die Strafe und die Verfahrenskosten (273,50 Euro). Damit war zumindest dieses Sache vom Tisch. Die Weiterreise verzögerte sich dennoch. Schließlich waren bei dem Weißrussen Utensilien gefunden worden, die üblicherweise für den Diebstahl von Dieselkraftstoff verwendet werden. Darüber hinaus hatte er sich mehrfach bei der Frage nach Ort und Zweck seines Aufenthaltes widersprochen. Das führte dazu, dass ihm die Bundespolizei das Reiserecht aberkannte und Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz einleitete. Später erfolgte die Zurückschiebung nach Polen.
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