Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Hilden – 1802025

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Hilden - 1802025
Symbolbild

Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

--- Hilden ---

Am Samstag, dem 03.02.2018, in der Zeit zwischen 13:00 - 13:50 Uhr, kam es an der Gerresheimer Straße in Hilden zu einer Verkehrsunfallflucht. Unbekannte beschädigten mit ihrem Fahrzeug einen schwarzen Skoda an der hinteren rechten Fahrzeugseite und entfernten sich anschließend, ohne die erforderliche Schadensregulierung einzuleiten. Zum Unfallzeitpunkt stand der beschädigte Pkw in Höhe der Hausnummer 227 auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes. Die Polizei erhofft sich weitere Hinweise von der bislang unbekannten Fahrerin eines dunkelblauen Pkw Seat bzw. deren Beifahrerin. Die beiden Frauen sollen lange blonde Haare haben und "höchstens" 30 Jahre alt sein. Die Seat-Fahrerin parkte - nach Angaben eines Zeugen - in der angegebenen Unfallzeit rückwärts aus und verursachte dabei ein "knarzendes" Geräusch.

In der Zeit zwischen Samstag, dem 03.02.2018, 13:00 Uhr, bis Sonntag, dem 04.02.2018, 15:00 Uhr, befuhren Unbekannte mit ihrem Fahrzeug die Otto-Hahn-Straße in Richtung Düsseldorfer Straße. In Höhe der Hausnummer 12 touchierte der Unbekannte die hintere linke Seite eines geparkten LKW-Anhängers, beschädigte dessen Außenbeleuchtung und entfernte sich anschließend, ohne die erforderliche Schadensregulierung einzuleiten. Die Polizei stellte Fahrzeugteile des flüchtigen Fahrzeugs sicher. Nach ersten Ermittlungen der Polizei dürfte es sich hierbei um einen grauen Pkw Seat mit einem beschädigten rechten Außenspiegel handeln.

Bereits am Freitag, dem 02.02.2018, in der Zeit zwischen 11:45 - 19:05 Uhr, beschädigten Unbekannte mit ihrem Fahrzeug einen weißen VW Golf massiv an der hinteren linken Fahrzeugseite und entfernten sich auch hier, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Die Verkehrsunfallflucht ereignete sich an der Straße "Westring" in Hilden. Der beschädigte Pkw parkte dort gegenüber der Einfahrt zum Grundstück mit der Hausnummer 17. Die Polizei schätzt die Höhe des Sachschadens an dem Golf auf mindestens 5000,- Euro. Aufgrund des Schadensbildes gehen die Beamten davon aus, dass es sich bei dem Verursacher um einen Lkw handelt.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.

--- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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