Landkreis Verden (ots) - Osterholz-Scharmbeck. Kuriose Wendung in einem Strafverfahren, das aktuell im Polizeikommissariat Osterholz geführt wird: Die Beamten ermitteln wegen einer Unfallflucht, die sich in der Nacht auf den 29. Januar auf der Sandhausener Straße ereignet hat. Ein unbekannter Autofahrer war hier gegen einen Gartenzaun gefahren, woraufhin die Geschädigten Anzeige bei der Osterholzer Polizei erstattete. Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig, da es keinerlei Hinweise auf die Täter gab. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Es hat sich aber etwas anderes getan: Wie von Geisterhand ist der Unfallschaden in der Nacht auf den 31. Januar behoben worden. Da der Zaun wieder aufrecht steht, haben die Geschädigten kein Interesse mehr an der Strafverfolgung.
Trotz dieser erfreulichen Wendung in diesem Fall weist die Polizei Osterholz darauf hin, dass man sich nach einem Verkehrsunfall bei dem Geschädigten oder bei der Polizei melden muss, ansonsten droht schnell ein Strafverfahren und in gravierenden Fällen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
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