Gronau-Epe (ots) - Als Polizeibeamte am Dienstagabend (06.02.2018), gegen 23:50 Uhr einen 33-Jährigen aus Rheine und seine 50-jährige Beifahrerin aus Heek anhielten, staunten sie nicht schlecht:
Zur Tatzeit befuhr der Autofahrer aus Rheine mit seinem Pkw die Nienborger Straße in Richtung Gronau-Epe. Dabei kam der Mann dem Streifenwagen der Polizei entgegen. Den Beamten fiel zunächst lediglich auf, dass die angebrachten Kennzeichen entstempelt waren.
Mit zeitlicher Verzögerung reagierte der Mann auf die Anhaltezeichen der Polizei.
Zunächst stellte sich heraus, dass der Pkw bereits im November des letzten Jahres außer Betrieb gesetzt wurde. Für Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Außerdem hinterzieht der Fahrzeugführer in diesem Fall zu zahlende Kraftfahrsteuern. Bereits diese beiden Verstöße sind Straftaten, für die der Gesetzgeber grundsätzlich Geld- oder Haftstrafen vorsieht.
Doch damit nicht genug: Außerdem ist der Autofahrer aus Rheine nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Diese wurde ihm entzogen. Eine Sperrfrist für die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis endet erst im April 2018. Diese Sperrfrist dürfte sich nun nochmal nach hinten verschieben.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten zudem einen deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. "Beachtlich" war dann der Wert eines Alkoholtest. Dieser lag bei über zwei Promille.
Zur Feststellung der exakten Alkoholkonzentration im Körper des Mannes entnahm ihm ein Arzt im Ahauser Krankenhaus eine Blutprobe.
Der 33-Jährige war der Polizei in der Vergangenheit bereits häufiger wegen ähnlich gelagerter Verkehrsstraftaten aufgefallen.
Weil die Beamten zu der Einschätzung kamen, dass der Mann nicht besonders einsichtig war, stellten sie zur Verhinderung weiterer Fahrten den Fahrzeugschlüssel sicher.
Den Mann erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren.
Was wäre passiert, wenn es hier zu einem Alkohol-Unfall mit Verletzten oder Getöteten gekommen wäre? Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Wer sich nicht verantwortungsbewusst verhält, gefährdet sich und andere. Zu Ihrer Sicherheit verfolgt die Polizei daher konsequent sowohl "kleinere" als auch "größere" Verkehrsverstöße.
Florian Wozny, PK
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