Stadtlohn – Unfallflucht: Betrunkene Verursacherin schlafend im Auto gefunden

Stadtlohn (ots) - Zunächst verursachte eine 53-Jährige aus Stadtlohn am Mittwochabend (07.02.2018) gegen 19:00 Uhr mit ihrem weißen BMW X5 einen Unfall auf der Blumenstraße. Hier fuhr die 53-Jährige gegen einen Zaun. Ohne sich um den erheblich beschädigten Zaun zu kümmern, entfernte sich die Autofahrerin. Glück für die Geschädigten: Die Frau verlor hierbei das vordere Kennzeichen. Mit der "Visitenkarte" der Unfallverursacherin in der Hand suchte die Polizei dann die Wohnanschrift der 53-Jährigen auf.

Noch während der Ermittlungen an der Anschrift der Stadtlohnerin wurde diese von Bekannten nach Hause gefahren. Diese hatten die Unfallverursacherin mit einer Flasche Hochprozentigem hinterm Lenkrad ihres Pkw vorgefunden. Die Frau war auf einem Parkplatz eingeschlafen.

Offensichtlich war die Frau stark betrunken. Um festzustellen, wie stark die Stadtlohnerin alkoholisiert war, sollte ein Alkoholtest durchgeführt werden. Aufgrund ihres Zustandes war die Autofahrerin dazu allerdings nicht in der Lage. Sie räumte jedoch ein, ihr Auto geführt zu haben. An den Unfall könne sie sich nicht erinnern.

Zur Feststellung der exakten Blutalkoholkonzentration entnahm ihr ein Arzt Blut.

Die Unfallverursacherin muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Der Führerschein wird ihr dabei entzogen.

Das Verkehrskommissariat in Ahaus sucht Zeugen, die den Unfall beobachtet haben (02561-9260). Insbesondere suchen die Unfallermittler eine ca. 45 bis 50-jährige Zeugin, die den Unfall beobachtete und dies den Besitzern des beschädigten Zaunes mitteilte. Die Zeugin soll ca. 165 cm groß sein und blonde lockige Haare haben.

Alkohol hinterm Steuer: Geht gar nicht! Nicht nur an den anstehenden Karnevalstagen sollten Sie Autofahren und Alkoholkonsum trennen. Die Polizei führt verstärkt Verkehrskontrollen durch. Riskieren Sie nicht ihre und die Gesundheit anderer, sonst riskieren Sie immer auch Ihren Führerschein.

Übrigens: Auch wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert seinen Führerschein. Bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut an einem Unfall beteiligt zu sein oder alkoholbedingt auffällig zu fahren, kann strafbar sein.

Florian Wozny, PK

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

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