Ordnungsämter und Polizei gemeinsam für den Jugendschutz im Karneval

Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Die Ordnungsämter der Städte Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock und die Polizei wollen besonders während der Karnevalszeit auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten und damit Gesundheitsgefahren durch Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen vermeiden. Alkohol ist aber aufgrund der enthemmenden Wirkung auch häufig Ursache von Schlägereien und Sachbeschädigungen.

Tankstellen, Einkaufsmärkte und andere Verkaufsstellen werden nochmals daran erinnert, dass der Verkauf von Bier, Wein und Sekt an unter 16-Jährige und der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige verboten ist.

Den Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, die Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den Personalausweis vorlegen zu lassen.

Nicht nur die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist gesetzlich eingeschränkt, Kindern und Jugendlichen dürfen dem entsprechend Alkohol in der Öffentlichkeit auch nicht trinken.

Polizei und Ordnungsämter werden insbesondere während der kommenden Karnevalstage Jugendschutzkontrollen durchführen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit empfindlichen Bußgeldern einleiten.

Die Karnevalvereine unterstützen diese Aktion und rufen alle Mitglieder und erwachsenen Teilnehmer zu verantwortungsvollem, vorbildhaften Verhalten auf.

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