Neuss (ots) - Am Donnerstagvormittag (08.02.), gegen 10:10 Uhr, beobachtete ein Zeuge einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer an der Euskirchener Straße. Dieser war mit seinem Kleinwagen auf einem Parkplatz unterwegs. Dabei fuhr er nach Angaben der Zeugin "mit voller Wucht" gegen einen Poller. Als eine Streife auf dem Gelände eintraf, wurden die Beamten selbst Zeugen des Geschehens. Der bis dato unbekannte Mann am Steuer des Kleinwagens fuhr wiederholt gegen den Absperrpoller. Während der Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. Ein Vortest bestätigte die Wahrnehmung der Ordnungshüter. Der Fahrer hatte offensichtlich deutlich dem Alkohol zugesprochen, der abgelesene Wert lag bei über zwei Promille. Eine Blutprobenentnahme war obligatorisch. Seinen Führerschein brauchten die Ordnungshüter nicht mehr sicherzustellen. Diesen hatte der 24-jährige Neusser bereits Ende Januar 2018 nach einem ähnlichen Vorfall abgeben müssen. Da er den Polizisten gegenüber immer wieder angab, trotz seines Alkoholkonsums sich wieder hinter das Steuer zu setzen, kontaktierten die Beamten den Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Neuss. Dieser stimmte einer Ingewahrsamnahme des Beschuldigten zur Verhinderung weiterer Straftaten zu. Der erheblich beschädigte Kleinwagen wurde sichergestellt.
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