Warendorf (ots) - Am Donnerstag, 8.2.2018, gegen 7.10 Uhr, beging ein 19-Jähriger auf der Grevener Straße in Westbevern eine Verkehrsunfallflucht. Der Telger erkannte zu spät, dass ein 34-jähriger Telgter mit seinem Pkw kurz vor der Einmündung zum Kirchplatz anhielt. Er fuhr mit seinem Fahrzeug gegen die hintere linke Seite des stehenden Skodas und beschädigte diesen. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, setzte der Fahranfänger seine Fahrt nach Telgte fort. Das sich in dem Auto noch der 34-jährige Fahrer befand, hatte der junge Mann nicht gesehen. Der Skodafahrer verletzte sich bei dem Unfall leicht und notierte sich das Kennzeichen des Fahrzeugs des flüchtigen 19-jährigen Telgter. Die weiteren polizeilichen Ermittlungen führten zu dem Fahrer und seinem ebenfalls beschädigten Pkw. Gründe, warum er sich nicht um den Unfall gekümmert habe, konnte der junge Mann nicht nennen.
Fast tagtäglich leitet die Polizei Strafverfahren wegen Verkehrsunfallfluchten ein. In vielen Fällen bleibt es bei Sachschäden, aber auch Verkehrsunfallfluchten mit Personenschäden sind nicht selten. Egal wie schwer jemand verletzt ist oder wie klein oder groß der Schaden ist, er sorgt bei den Geschädigten häufig für großen Ärger. Denn in vielen Fällen bleiben sie darauf hängen. Eine Verletzung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und eine Reparatur schnell mehrere tausend Euro betragen. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, nach einem Verkehrsunfall seine Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein Unfallbeteiligter verletzt, muss für erforderliche Hilfe gesorgt werden. Wenn ein anderer Geschädigter nicht vor Ort ist, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann ein dieser nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher seine Personalien zu hinterlassen oder den Unfall zeitnah der Polizei mitzuteilen. Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer, dem der Führerschein entzogen werden kann.
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