Verhaltenshinweise der Polizei anlässlich des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) A 3 bei Regensburg


08.02.2018, PP Oberpfalz

Verhaltenshinweise der Polizei anlässlich des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) A 3 bei Regensburg
REGENSBURG. Die Bauarbeiten zum 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 zwischen der Anschlussstelle Rosenhof und dem Autobahnkreuz Regensburg werden ab Februar 2018 zu Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss führen. Polizeiliche Verhaltenshinweise sollen die Verkehrsteilnehmer sensibilisieren, Handlungssicherheit schaffen und dadurch Beeinträchtigungen minimieren.



Im Februar 2018 starten Baumaßnahmen der Autobahndirektion Südbayern, die für Berufs-Pendler, den Durchgangsverkehr und die Bevölkerung in Stadt und Landkreis Regensburg in den kommenden Jahren deutlich spürbar sein werden. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erfolgen durch die Polizei zusammen mit der Autobahndirektion Südbayern fortlaufend notwendige Abstimmungen mit Blick auf das herausragende Bauprojekt.

Einfach umzusetzende Verhaltensweisen und die Einhaltung der bestehenden Vorschriften können maßgeblich dazu beitragen, dass der Fluss auf den Verkehrs-Schlagadern BAB A 3 und BAB A 93 in Gang bleibt. Dazu gehören neben der Planung von Fahrten, eine angepasste Geschwindigkeit, ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Vorausfahrenden, Konzentration und Aufmerksamkeit aber auch das richtige Verhalten wenn es zu einem Verkehrsunfall kommen sollte.

Verkehrsteilnehmer die ihre Fahrten in die Domstadt, aus dieser heraus oder daran vorbei vorausschauend planen und durchführen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Verkehrsflusses. Wer mit einem zeitlichen Puffer oder außerhalb der Stoßzeiten fährt, gerät durch stockenden Verkehr oder Stauungen weniger in Zeitdruck oder Stress und erreicht sein Ziel sicherlich auch gelassener und sicherer.

Die Parameter Geschwindigkeit, Abstand und gegenseitige Rücksichtnahme stellen beim Blick auf Unfallursachen auf Autobahnen, insbesondere im Bereich von Baustellen entscheidende Faktoren dar. Fahrzeuglenker die hier verantwortungsbewusst handeln, leisten einen entscheidenden Beitrag für ihre eigene aber auch für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und beugen darüber hinaus unfallbedingten Störungen vor.
In Punkto Geschwindigkeit und Abstand plant die Polizei auch entsprechende Überwachungsmaßnahmen vor und im Baustellenbereich. Dazu lehrt die Erfahrung:
„Regeln werden insbesondere dann eingehalten, wenn sie auch überwacht werden!“

Kommt es trotz aller Vorsicht doch zu einem Verkehrsunfall, können die Auswirkungen in und um Regensburg sehr gravierend sein. Einfach umzusetzende Tipps und die Beachtung der rechtlichen Vorgaben können und sollen helfen unfallbedingte Beeinträchtigungen zu minimieren:

Bagatellunfälle: § 34 Absatz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung beschreibt, dass Unfallbeteiligte bei geringfügigen Schäden, soweit die Fahrzeuge noch fahrbereit sind, nach ersten Abklärungen unverzüglich beiseite zu fahren haben.
Gerade in Baustellenbereichen wirken sich Bagatellunfälle sehr schnell negativ auf den Verkehrsfluss aus, dadurch ist die Verpflichtung frühzeitig beiseite zu fahren an solchen Unfallörtlichkeiten besonders wichtig. Unfallbeteiligte, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 € belegt werden.
Im Baustellenbereich sind dazu ausgewiesene Unfallbuchten zu nutzen oder die Autobahn ist an der nächsten Anschlussstelle zu verlassen, wo sich die Beteiligten gefahrlos wieder zur Klärung offener Fragen zusammenfinden können.

Rettungsgasse: § 11 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung beschreibt wann und wie eine Rettungsgasse zu bilden ist.
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse bilden.
Allerdings beginnen die Anfahrt-Probleme oftmals weit vor den Unfallstellen aber auch schon, wenn der Verkehr nur noch langsam fließt. Daher frühzeitig an die Bildung einer Rettungsgasse denken und dadurch auch Vorbild für andere sein.
Je eher Polizei oder Hilfsfahrzeuge wie beispielsweise auch Abschleppfahrzeuge an die Unfallstelle gelangen, umso schneller kann die Fahrbahn geräumt und der Verkehr wieder frei gegeben werden.
Eine funktionierende Rettungsgasse leistet dazu einen maßgeblichen Beitrag. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 320 € und ein einmonatiges Fahrverbot.

Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten: § 36 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Werden durch das Verkehrsgeschehen Ableitungen von der Autobahn erforderlich, greifen Polizeibeamte auf Umleitungsstrecken oftmals an besonders relevanten Örtlichkeiten direkt in den Verkehrsfluss ein. Ziel dieser Maßnahme ist, die Beeinträchtigungen mit Blick auf das gesamte, auch überregionale Verkehrsgeschehen zu minimieren.
Sollten sich durch eine von der Polizei angewiesene, veränderte Fahrtrichtung Fragen ergeben, folgen Sie zuerst den Anweisungen und orientieren Sie sich erst dann an geeigneten Stellen neu.

Die Oberpfälzer Polizei wünscht allen Verkehrsteilnehmern allzeit gute und unfallfreie Fahrt!

Medienkontakt: PP Oberpfalz, Pressestelle, PHK Brück, Tel. 0941/506-1013
Veröffentlicht: 08.02.2018, 11:15 Uhr