Hameln (ots) - Am gestrigen Tage hat sich der Einsatz- und Streifendienst der Polizei Hameln überwiegend um einige Verkehrsstraftaten und bedeutsame Verkehrsverstöße im Hamelner Stadtgebiet kümmern müssen.
Hier eine kleine Auswahl:
Gegen einen 37-jährigen Mann aus Hameln wird wegen des Straftatbestandes "Trunkenheit im Verkehr" ermittelt. Dem Mann wird vorgeworfen, am Donnerstagnachmittag gegen 16.30 Uhr mit einem weißen BMW in der Nordstadt unterwegs gewesen zu sein, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Während seiner Fahrt fiel er anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten durch die unsichere Fahrweise auf. Im Bertholdsweg fuhr der BMW deutlich in Schlangenlinie und gefährdete dabei entgegenkommende Fahrzeuge. Da die Anruferin, die aufgrund ihrer Beobachtungen den Notruf wählte, das Kennzeichen des BMW nannte, konnten die eingesetzten Beamten sofort gezielt tätig werden und die Wohnanschrift des eingetragenen Fahrzeughalters aufsuchen. Dort in einer Seitenstraße vom Bertholdsweg stießen die Streifenwagenbesatzungen nicht nur auf das Fahrzeug, sondern auch auf den deutlich alkoholisierten 37-Jährigen. Dieser stritt jedoch ab, den BMW gefahren zu haben, und lehnte einen Alcotest ab. Er wurde zur Dienststelle mitgenommen, wo Blutprobenentnahmen folgten. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Die nächste Verkehrsstraftat ließ nicht lange auf sich warten. Um 19.15 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Basbergstraße ein Opel Vectra mit litauischen Kennzeichen auf. Bei der Kontrolle und internationalen Halterabfrage stellt sich heraus, dass das Kennzeichen aktuell nicht vergeben sei und es keine gültige Zulassung für das Kennzeichen gibt. Sowohl gegen den 53-jährigen Fahrer als auch gegen den 36-jährigen Fahrzeughalter (beide in Hameln lebend) wurden Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und weiterer Verstöße eingeleitet. Die ausländischen Kennzeichen und dazugehörigen Fahrzeugpapiere wurden beschlagnahmt.
Am Donnerstagmorgen führte der Einsatz- und Streifendienst auf der Pyrmonter Straße eine spontane Geschwindigkeitskontrolle durch. Um 05.17 Uhr wurde ein Audi A4 mit weit über 80 km/h gemessen. Nach Abzug von Toleranzen ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 32 km/h. Da der 23-jährige Fahrer als Rumäne keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste der Betroffene das zu erwartende Bußgeld inklusive Verwaltungsgebühren in Höhe von 190 Euro als Sicherheitsleistung direkt am Anhalteort bei der Polizei entrichten.
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