Ahaus (ots) - (fr) Am Sonntagabend kontrollierten Polizeibeamte gegen 22.55 Uhr auf der L 575 einen 46-jährigen Autofahrer aus Ahaus. Da der Ahauser unter Alkoholeinfluss stand (eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,45 mg/l), untersagten die Beamten die Weiterfahrt und brachten den Fall zur Anzeige.
Ab einem Wert von 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor.
Für diesen Verstoß sind als Folge mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich beim erneuten Verstoß. Bei dritten Mal wird es noch teurer. Bei Führerscheininhabern kann außerdem die Kraftfahreignung durch die Führerscheinstelle überprüft werden.
Das sind nur die Folgen, wenn bei der Fahrt nichts passiert. Alkohol im Straßenverkehr führen immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft anderer Menschen büßen müssen.
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