(BC)Biberach – Zu tief ins Glas geschaut / Eine Alkoholkontrolle brachte in der nacht zum Dienstag in Ringschnait eine Promillefahrt ans Licht.

Ulm (ots) - Die Polizei hielt gegen Mitternacht einen Kleintransporter zu einer routinemäßigen Verkehrskontrolle an. Hierbei kam heraus, dass der Fahrer nicht nüchtern war. Der Wert des Alkholtests lag im Grenzbereich zur 1,1-Promille Grenze. Näheres wird das Ergebnis der Blutuntersuchung zeigen. Bei einer Überschreitung von 1,1 Promille droht Führerscheinentzug und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Liegt das Ergebnis darunter, erwartet den 38-Jährigen ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten, eine Geldbuße von 500 bis 1.500 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Die Polizei weist darauf hin, dass Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammen passen. Trennen Sie immer Trinken und Fahren. Denn alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Bedenken Sie auch, dass konsumierter Alkohol nicht sofort abgebaut wird. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie sich am nächsten Tag mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit sich und andere gefährden.

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