Lüdenscheid (ots) - Gestern, zwischen 8 und 16 Uhr, führten Beamte des Verkehrsdienstes an mehreren Stellen des südlichen Kreisgebietes Verkehrskontrollen durch.
Neben Standkontrollen zur Überprüfung des technischen Zustandes von Kleintransportern, wurde ferner die Geeignetheit der jeweiligen Fahrzeugführer geprüft. Primär ging es hierbei auch um die Beeinflussung durch Alkohol oder Betäubungsmittel jeglicher Art.
Gegen 08.30 Uhr geriet ein Kleintransporter eines Garten- und Landschaftsgärtners in die Kontrolle. Kontrollort war die Werdohler Landstr. in Lüdenscheid. Im Zuge der Kontrolle wurden drogentypische Auffälligkeitssymptome bei dem 35jährigen Fahrer festgestellt. Ein durchgeführter Urin-Test verlief positiv, die Entnahme einer Blutprobe wurde daraufhin angeordnet.
Im Laufe des Vormittags wurden zahlreiche Verstöße gegen Ausrüstungsvorschriften und im Bereich der vorgenommenen Ladungssicherungsmaßnahmen festgestellt.
Gegen 12.30 Uhr verursachte ein Schrott sammelndes Fahrzeug mit Dortmunder Zulassung einen "Parkrempler" in Halver. Den Unfall aufnehmenden Beamten der dortigen Polizeiwache erschien das Fahrzeug auf Grund seines desolaten Zustands suspekt.
Die hinzugerufenen Beamten des Verkehrsdienstes stellten bei einer ersten Inaugenscheinnahme vor Ort erbliche technische Mängel fest. Die Auffälligkeiten erstreckten sich über eine teilweise funktionsbeeinträchtigte Bremsanlage, ferner waren massive Durchrostungen tragender Fahrzeugteile erkennbar. Zur Manifestierung dieser festgestellten Mängel wurde das Fahrzeug zu einer technischen Prüfstelle überführt. Hier stellte ein amtlich anerkannter Prüfer massive Durchrostungen an tragenden Teilen, sowie der Fahrerkabine fest und des Ladebodens fest. Zudem waren die Bremsbeläge derart verschlissen, dass eine ausreichende Bremswirkung nicht erbracht werden konnte.
Aufgrund dieser und anderer Mängel wurde das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft. Das Fahrzeug wurde entsiegelt, der Fahrzeugschein sichergestellt. Den Fahrzeugführer und den Halter erwartet eine empfindliche Geldbuße.
Zudem war das Unternehmen nicht im Besitz einer Genehmigung zum Schrottsammeln. Diesbezüglich wird die staatliche Aufsichtsbehörde unterrichtet, um ggf. weitere gewerberechtliche Überprüfungen vorzunehmen. Die auf der Ladefläche befindliche Ladung war vollkommen ungesichert.
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