Bundespolizeidirektion München: Ein Urkundenfälscher, zwei flüchtige Straftäter, dreimal Haft -Bereits seit mehreren Jahren auf der Flucht- -Albaner, Pole und Israeli verfangen sich im Fahndungsnetz der Bundespolizei-

Bundespolizisten am Münchner Airport nehmen täglich im Schnitt zwei bis drei mit Haftbefehlen gesuchte Reisende fest. Gestern (28. Februar) ging es für drei Männer direkt vom Flughafen ins Gefängnis. Das anhängende Bild kann mit dem Zusatz "Bundespolizei" zur Berichterstattung über den o.a. Vorfall verwendet werden.

Flughafen München (ots) - Drei Passagiere sind gestern (28. Februar) ins Visier der Bundespolizei im Erdinger Moos geraten. Ein Israeli und ein Pole waren bereits seit mehreren Jahren wegen Drogendelikten mit Untersuchungshaftbefehl gesucht, ein Albaner wollte die Bundespolizisten mit einem gefälschten Ausweis täuschen. Die Beamten haben die drei Straftäter festgenommen und anschließend auf Weisung des Erdinger Haftrichters im Gefängnis abgeliefert.

Ein 64-jähriger mit Haftbefehl gesuchter Israeli ging den Bundesbeamten am frühen Morgen bei seiner Ankunft aus Tiflis ins Netz. Wenig später zogen die Grenzpolizisten einen 27-jährigen Albaner aus dem Verkehr, als er ihnen bei seiner Ausreise nach Dublin einen gefälschten bulgarischen Ausweis vorlegte. Später sollten die Grenzpolizisten auch noch herausfinden, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl zum Zwecke der Abschiebung besteht. Am Nachmittag sollte sich zu dem Duo noch ein 38-jähriger Pole gesellen, als er mit Untersuchungshaftbefehl im Gepäck aus Kairo ankam. Der Israeli und der Pole müssen jetzt in der Münchner Justizvollzugsanstalt die gegen sie anberaumten Gerichtsverhandlungen, der Albaner im Erdinger Gefängnis seinen Heimflug abwarten.

Der Israeli wurde bereits seit über zehn Jahren von der niedersächsischen Justiz mit europäischem Haftbefehl gesucht. Die dortigen Strafverfolgungsbehörden werfen dem Mann vor, in den Jahren 2001 und 2002 im großen Stil mit Ecstasy-Tabletten gedealt zu haben. Noch bevor die Anklage erhoben werden konnte, hatte sich der Verdächtige offenbar ins Ausland abgesetzt. Daher hatte das Amtsgericht in Hannover im Januar 2006 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Untergetauchten erlassen. Mit diesem Haftbefehl hat die Justiz in Niedersachsen dann europaweit nach dem Israeli gesucht. Bundespolizisten haben diesen Haftbefehl jetzt vollstreckt und den 64-Jährigen auf Weisung des Erdinger Haftrichters in die Münchner Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Den Festgenommenen erwarten bis zu 15 Jahre Haft.

Wenig später sollte einen albanischen Staatsbürger ein ähnliches Schicksal ereilen. Bundespolizisten zogen den 27-Jährigen aus dem Verkehr, als er vom Erdinger Moos in die irische Hauptstadt fliegen wollte. Der junge Mann wollte die Beamten mit einer gefälschten bulgarischen Identitätskarte über seine wahre Identität und seine wahren Reisegründe täuschen. Die Grenzpolizisten wiederum kamen dem vermeintlichen Bulgaren schnell auf die Schliche. Nachdem sie seine wahre Identität ermittelt hatten, sollten die Polizisten sogar noch herausfinden, dass gegen den Albaner ein Haftbefehl zum Zwecke der Ausweisung/Abschiebung besteht. Der junge Mann hatte schon einmal in Deutschland Asyl beantragt. Dieser Antrag war damals abgelehnt worden. Da der 27-Jährige danach der Aufforderung zur Ausreise nicht nachgekommen war, hatte das Ausländeramt in Herford einen Abschiebehaftbefehl gegen den Untergetauchten erwirkt. Den Bundespolizisten erzählte er jetzt, er habe in seinem Heimatland wirtschaftliche Probleme. Eigentlich wolle er gern nochmal in Deutschland Asyl beantragen, dies sei aber ja nicht möglich. Daher habe er jetzt nach Dublin reisen und dort einen Asylantrag stellen wollen. Dazu habe er sich für 100 Euro von einem Landsmann den bulgarischen Ausweis besorgt, den er bei der Kontrolle vorgelegt habe. Aufgrund dessen muss der 27-Jährige sich nun wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten. Aufgrund der Ausweisungsverfügung und des offenen Haftbefehls muss er im Erdinger Gefängnis den Flug in sein Heimatland abwarten.

Am Nachmittag sollte sich dann zu dem Israeli und dem Albaner noch ein Pole gesellen. Die Justiz im rheinland-pfälzischen Alzey wirft dem 38-Jährigen Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz vor. Der Beschuldigte war wohl bereits im Jahre 2009 dabei erwischt worden, als er Drogen in nicht geringer Menge geschmuggelt hatte. Da er die Ladung zur Hauptverhandlung offensichtlich ebenso wenig ernst genommen hatte, wie das deutsche Betäubungsmittelgesetz, hat ein Richter am Amtsgericht in Alzey im Dezember 2013 gegen den Untergetauchten einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten jetzt am Münchner Airport und nahmen den Gesuchten fest, als er auf dem Weg von Kairo nach Amsterdam in München umsteigen musste. Anschließend brachten sie den Festgenommenen auf Weisung des Erdinger Haftrichters in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.

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