Köln (ots) - Als ausgesprochen renitent hat sich ein - als ebensolcher bereits vielfach in Erscheinung getretener - Ladendieb (22) am heutigen Donnerstagmorgen (1. März) in Köln-Porz erwiesen. Nach seinem Auftritt in einem Lebensmittelmarkt an der St.-Sebastianus-Straße in Wahn verblieben zwei eingesetzte Polizisten dienstunfähig.
Gegen acht Uhr hatte der Ladendetektiv (22) den Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis wiedererkannt und die Polizei alarmiert. Auf der Videoüberwachung von Montag (12. Januar) hatte der Angestellte zuvor bereits den Verdächtigen bei dem in Rede stehenden Ladendiebstahl beobachtet. Demzufolge hatte der 22-Jährige sich seinerzeit an der Fleischtheke Würstchen im Gegenwert von 1,83 Euro aushändigen lassen. Nachdem er die Ware heimlich in seiner Innentasche verschwinden ließ, reichte er an der Kasse lediglich einen Pfandbon ein. Wegen dieses Sachverhalts wollte nun der Sicherheitsmitarbeiter den Verdächtigen zur Rede stellen und bat ihn in sein Büro.
Dort trafen die hinzugerufenen Polizisten Beide an. Wobei der erwischte Langfinger sich sofort alle Mühe gab, eine Sachverhaltsklärung zwischen dem Ladendetektiv und den Beamten durch ständige Zwischenrufe zu unterbinden. Als er daraufhin aus dem Raum geführt werden sollte, verletzte er eine Polizistin mit einem Kopfstoß. Nur mit vereinter Kraft konnten die Polizisten den sich massiv Sperrenden zu Boden bringen und fesseln. Immer wieder versuchte der Hennefer, sich dem Zugriff der Beamten gewaltsam zu entreißen. Währenddessen bedachte er diese mit unverhohlenen Drohungen wie "Ich mache euch fertig, Ihr Hurensöhne, Euer Blut wird fließen!".
Ein auf der Wache durchgeführter Atemalkoholtest ergab circa ein Promille. Unter anderem aufgrund ihrer erlittenen Knieverletzungen war die eingesetzte Streifenwagenbesatzung vorläufig nicht mehr dienstfähig. Der 22-Jährige hatte infolge der Rangelei Gesichtsverletzungen davongetragen. Einen ihm angebotenen Rettungswagen lehnte er ab.
Er muss sich nun - neben den Ermittlungen wegen Ladendiebstahls - in einem Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung verantworten. (cg)
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