180304-5-K Hausfriedensbrecher greift Polizisten an – Untersuchungshaft

Köln (ots) - Beschuldigter bereits einschlägig polizeibekannt

Ein bereits wegen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte polizeibekannter Hausfriedensbrecher (20) hat am Freitagnachmittag (2. März) eine Polizistin (32) und deren Kollegen (23) angegriffen und erheblich verletzt. Die Einsatzkräfte überwältigen den aggressiven Mann, nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn ins Polizeigewahrsam. Der Beschuldigte wurde bereits gestern einem Richter vorgeführt, der ihn wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung und Widerstands in Untersuchungshaft schickte.

Am Freitagnachmittag wurden Polizisten gegen 15 Uhr von einem Arbeitgeber (30) zu dessen Personalbüro auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring gerufen. Der 30-Jährige machte über Notruf Angaben zu einem Streit mit einem ehemaligen Mitarbeiter, der nach mehrfacher Aufforderung das Büro nicht verlassen wolle.

Die hinzugerufenen Polizisten trafen am Einsatzort auf den 20-Jährigen und dessen ehemaligen Arbeitgeber. Auch nach eingehender Erläuterung der Sachlage durch die Beamten wollte der Mann die Büroräume der Leiharbeitsfirma nicht verlassen. Ebenso missachtete er die klare polizeiliche Anordnung zum Verlassen des Hauses. Daher belehrten die Beamten den Hausfriedensbrecher, dass sie bei weiterer Verweigerung auch Zwang einsetzen müssten. Auch dies führte nicht zu einer Reaktion des Uneinsichtigen.

Als die Beamten den 20-Jährigen an der Schulter berührten, um ihn aus dem Haus zu geleiten, sprang er auf, riss die Arme hoch und ballte die Hände zu Fäusten. Die Polizistin griff er zudem mit einem Kopfstoß an und traf sie an der Nase. Als die Beamten den Angreifer überwältigen wollten, wehrte er sich mit all seiner Kraft. Der Polizist stürzte mit dem Widerständler auf den Boden und schlug mit dem Kopf auf. Mit Eingriffstechniken fixierten die Uniformierten den Täter, fesselten ihn und brachten ihn ins Polizeigewahrsam.

Der bereits einschlägig Polizeibekannte befindet sich nun in der Obhut der Justiz und muss sich in einem Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Der Polizeibeamte erlitt eine Gehirnerschütterung und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Er ist derzeit nicht dienstfähig. Seine Streifenpartnerin erlitt leichte Verletzungen an Nase und Hand. (he)

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