Ladendiebstahl führt zur Vollstreckung von Haftbefehlen

Saarbrücken (ots) - Ein Mitarbeiter eines Lebensmittelmarktes im Hauptbahnhof Saarbrücken beobachtete am Samstag, 3.3.2018 einen 28-jährigen Mann, wie dieser Waren aus dem Kühlregal entnahm und in seine Jackentasche verstaute. Ohne zu bezahlen verließ der Mann den Kassenbereich und wurde danach durch den Detektiv angesprochen. Da sich der Mann nicht ausweisen konnte, kam die Bundespolizei zum Einsatz. Diese musste die Person zur Feststellung der Personalien mit zur Wache nehmen. Erst nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung stand fest, um wen es sich handelte. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den 28 - Jährigen Mann aus Marokko gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte die Person wegen exhibitionistischen Handlungen. Die Strafe, 80 Tage Haft oder ersatzweise 950 EUR. Weiter wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Diebstahl mit Haftbefehl gesucht. Das Urteil, 120 Tage Haft oder einen haftbefreiende Betrag in Höhe von 1200 EUR. Des Weiteren will die Staatsanwaltschaft Köln den Aufenthalt der Person erfahren, um ihm weiter Urteile zustellen zu können. Da er den haftbefreienden Betrag von insgesamt 2150 EUR nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Ottweiler eingeliefert, wo er nun insgesamt 200 Tage verbringen muss. Weiter leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Diebstahl geringwertiger Sachen ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bexbach
Pressesprecher
Dieter Schwan
Telefon: 06826/5221007 Mobil: 0177/ 7133686
E-Mail: Dieter.Schwan@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de