München (ots) - Nach einer Personenkontrolle am Ostbahnhof musste am Sonntagabend (4. März) ein 55-Jähriger in Haft. Er hatte zwei Geldstrafen nach Verurteilungen nicht beglichen.
Im Rahmen einer Personenkontrolle gegen 18 Uhr am Ostbahnhof, ergab ein Datenabgleich, dass der Kontrollierte, ein 55-jähriger Deutscher aus Untergiesing, von der Staatsanwaltschaft München I wegen zweier offener Strafvollstreckungshaftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Wegen Erschleichens von Leistungen war zu zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.050 Euro verurteilt worden. Da er diese bislang nicht beglichen hatte, zudem aktuell kein Geld aufbringen konnte, wird er die kommenden 70 Tage zur Ersatzfreiheitsstrafe in Justizobhut verbringen müssen.
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