Paewalk/ Pomellen (ots) - Bei der Kontrolle eines polnischen Kleinbusses am 8. März 2018 gegen 11:15 Uhr auf der BAB 11 stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk fest, dass gegen einen der Insassen ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade aus dem Juli 2016 vorlag. Demnach sollte der polnische Staatsangehörige wegen eines zuvor begangenen Besonders schweren Falls des Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 2.380 Euro zahlen. Diese Summe konnte der 42-Jähre vor Ort nicht aufbringen. Er wurde durch die Bundespolizisten verhaftet und noch am Nachmittag in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Hier muss der Mann jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 119 Tagen verbüßen.
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