BPOLD FRA: Wein kommt Fluggast am Frankfurter Flughafen teuer zu stehen

BPOLD FRA: Wein kommt Fluggast am Frankfurter Flughafen teuer zu stehen
Wein kommt Fluggast am Frankfurter Flughafen teuer zu stehen

Frankfurt/Main (ots) - Infolge übermäßigen Alkoholgenusses verweigerte die Fluggesellschaft einem 67-jährigen Deutschen am 8. März die Mitnahme. Der Baden-Württemberger befand sich auf dem Weg nach Bangkok, als Luftsicherheitsassistenten bei der Kontrolle zwei Weinflaschen in seinem Handgepäck feststellten. Diese waren als Geschenk für seine Gastgeber in Thailand geplant, verstießen aber aufgrund der enthaltenen Flüssigkeitsmenge gegen Luftsicherheitsbestimmungen. Einzelne Behältnisse dürfen demnach nicht mehr als 100 Milliliter enthalten und die Gesamtmenge darf einen Liter nicht übersteigen. Der Reisende war allerdings nicht bereit, die edlen und, laut eigenen Angaben, teuren Tropfen zu entsorgen. Er entschloss sich stattdessen, diese noch vor der Luftsicherheitskontrolle selbst zu verkosten. Am Flugsteig angekommen, hatte der Wein zwischenzeitlich seine Wirkung getan, sodass die Fluggesellschaft aufgrund der erheblichen Alkoholisierung die Beförderung des Mannes aus Sicherheitsgründen ablehnte. Vermutlich auf der Suche nach einer Toilette öffnete der Weinliebhaber mittels Nottaster in der Folge eine verschlossene Sicherheitstür. Mitarbeiter des Flughafenschutzdienstes verhinderten, dass der 67-Jährige auf das Rollfeld gelangte und verständigten die Bundespolizei, da der Mann sich unkooperativ zeigte und das unberechtigte Betreten zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die eingetroffene Streife nahm den weinseligen Fluggast mit zur Dienststelle und fertigte eine entsprechende Anzeige. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,96 Promille. Nach drei Stunden war der Mann soweit ausgenüchtert, dass er die Wache gefahrlos verlassen und sich auf den Heimweg begeben konnte. Er fragte die eingesetzten Beamten nach einem Taxistand. Diese wiesen ihn freundlich darauf hin, dass eine Taxifahrt zu seinem Heimatort rund 150 Euro kosten würde und empfahlen stattdessen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. "Ich habe heute schon so viel Geld in den Sand gesetzt, da spielen die Taxikosten jetzt auch keine Rolle mehr", entgegnete der Baden-Württemberger. Ihm droht nun ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

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