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Freiburg (ots) - Hinweis:
Die Daten zur Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2017 sind dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt. Eine Aufgliederung für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg und den Stadtkreis Freiburg sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurde sowohl in den Pressemitteilungen als auch in den Anlagen vorgenommen. Das Polizeipräsidium Freiburg ist für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut zuständig.
Am Montag, 19.03.2018, präsentierte Polizeipräsident Bernhard Rotzinger gemeinsam mit dem Leiter der Direktion Polizeireviere, Leitender Polizeidirektor Berthold Fingerlin, und dem Leiter der Kriminalpolizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Peter Egetemaier, die Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklungen des Jahres 2017 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg. Zudem wurden die detaillierten Zahlen und Fakten der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Stadtkreis Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vorgestellt.
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Aufgaben und Bedeutung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.
Um das statistische Datenmaterial unter diesen Gesichtspunkten optimal ausschöpfen zu können, ist es erforderlich,
Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der
Inhalt
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Monatszeiträumen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog der PKS-Richtlinien und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.
Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten.
Antragsdelikte sind auch dann statistisch zu erfassen, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgezogen wurde.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.
Hinweis: Dieser Pressemeldung ist eine Anlage beigefügt, aus der die wichtigsten Definitionen zur PKS hervorgehen.
Polizeipräsidium Freiburg - Gesamtübersicht
Die registrierten Straftaten im gesamten Dienstbereich des Polizeipräsidiums Freiburg haben um 2.936 Fälle (-3,8 %) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Insgesamt wurden 75.045 Straftaten im Jahr 2017 registriert. Ohne die festgestellten spezifischen Verstöße gegen das AufenthG/AsylG und FreizügigkeitsG/EU sind die Straftaten um 2.747Fälle auf 68.004 (-3,9 %) zurückgegangen.
Das Polizeipräsidium Freiburg ist für mehr als eine Million Einwohner zuständig. Die Häufigkeitszahl (HZ) des Polizeipräsidiums Freiburg ist mit 7.163 nach den Polizeipräsidien Stuttgart und Mannheim die dritthöchste HZ der Polizeipräsidien in Baden-Württemberg. Sie gibt an, wie viele Straftaten rechnerisch auf 100.000 Einwohner entfallen. Betrachtet man die Stadt- und Landkreise getrennt, ist festzustellen, dass die Stadt Freiburg mit 12.237 Straftaten pro 100.000 Einwohner den schlechtesten Wert aufweist, noch vor dem Stadtkreis Mannheim und der Stadt Heidelberg. Im Land Baden-Württemberg liegt die HZ bei 5.295. Während der Landkreis Lörrach mit 9.484 weit über dem Durchschnitt des Landes liegt, zeigen die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut und Emmendingen bessere Werte. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass in allen Bereichen des Polizeipräsidiums die Anzahl der erfassten Straftaten zurückging. (Hinweis: Für die Pressemeldung wurde die aus der Gesamtzahl aller registrierten Straftaten gebildete HZ verwendet.)
Die Aufklärungsquote ist um 2,8 Prozentpunkte auf 64,8 Prozent gestiegen. Im Land Baden-Württemberg sind die Straftaten insgesamt um 4,8 Prozent zurückgegangen, hier liegt die Aufklärungsquote bei 62,4 Prozent.
Ein Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist aufgrund einer Strafrechtsänderung und der damit verbundenen Schlüsseländerung in der PKS nur sehr eingeschränkt möglich. Es kam zu Gesetztesänderungen im Strafgesetzbuch, welche unmittelbaren Einfluss auf diesen Deliktsbereich haben. Es wurden die neuen Tatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i) und der Paragraph 184j neu eingeführt. Im Jahr 2017 wurden 666 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert.
Die Rohheitsdelikte und die Delikte gegen die persönliche Freiheit gingen um 303 Fälle (-3,1 %) zurück. Die Anzahl der Körperverletzungsdelikte reduzierte sich um 261 Fälle. Insgesamt ist unter dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität ein Rückgang um 10, 5 Prozent oder 1.508 Fällen zu verzeichnen.
Erneut sind die Fallzahlen im Bereich des einfachen Diebstahls um 1.593 Fälle (-10,7 %) gesunken, wie auch die Anzahl der schweren Diebstähle um 1.207 Fälle (-10,9 %). Erfreulich ist auch der Rückgang beim Wohnungseinbruch. Hier reduzierten sich die Fälle um 292 Straftaten, ebenso wie in den Bereichen der Fahrraddiebstähle unter erschwerten Umständen und der Diebstähle an/aus Kfz unter erschwerten Umständen.
Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs stellt sowohl landesweit als auch innerhalb des PP Freiburg einen Schwerpunkt der repressiven und präventiven Polizeiarbeit dar. Die Erfahrung, dass mit Beginn der dunklen Jahreszeit von einem teils signifikanten Anstieg der Fallzahlen auszugehen ist, hat sich im Jahr 2017 bestätigt. Die Fälle des Erschleichens von Leistungen (z.B. durch "Schwarzfahren") sind im letzten Jahr um 624 gestiegen, nachdem sie im Jahr 2016 um 1000 gefallen waren. Insgesamt hat sich der Bereich Vermögens- und Fälschungsdelikte nur leicht zum Vorjahr verändert (-0,4 %).
Bei den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches ist im Jahr 2017 ein Abnahme um 818 Fälle (- 6 %) festzustellen. Hier sind vor allem die Fälle der Sachbeschädigung um 704 Taten zurückgegangen. Dem steht eine Steigerung bei dem Delikt Widerstand gegen die Staatsgewalt gegenüber. Hier war eine Steigerung um 34,1 Prozent oder um 61 Fälle auf 240 zu verzeichnen.
Einen Zuwachs um 950 Fälle gab es bei den strafrechtlichen Nebengesetzen. Dies ist insbesondere auf die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten zurückzuführen. Diese stiegen um um 20 % auf 1.062 Fälle, was auch aus einem erhöhten Kontrolldruck der Polizei resultiert.
Stadtkreis Freiburg
Die Häufigkeitszahl der Stadt Freiburg liegt im Jahr 2017 bei 12.237 und ist damit wie die Jahre zuvor unrühmlicher Tabellenführer bei den Häufigkeitszahlen im Land Baden-Württemberg.
Die registrierten Straftaten im Stadtkreis Freiburg sind insgesamt auf 27.850 Fälle gesunken. Das bedeutet eine Abnahme um 1.004 Fälle oder 3,5 Prozent. Der Zehn-Jahres-Durchschnitt beträgt 26.937 Delikte. Ohne die festgestellten spezifischen Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- oder Freizügigkeitsrecht würde der Rückgang bei 656 (-2,4 %) liegen.
Die Aufklärungsquote stieg um drei Prozentpunkte auf 62 Prozent.
Die Freiburger Altstadt ist auch weiterhin mit Abstand der von Kriminalität (ohne Verstöße nach AufenthG, AslyG und FreizügigG/EU) am meisten belastete Stadtteil (6.286 Fälle), gefolgt von Haslach (2.457), Stühlinger (2.364) und der Wiehre (2.239). Die Tendenz aus dem Jahre 2016, die Rückgänge der Straftaten in diesen Stadtteilen verzeichnete, setzte sich auch im Jahr 2017 fort, ausgenommen in Wiehre, wo 216 Straftaten mehr zu 2016 registriert wurden. Ausschlaggebend ist ein deutlicher Anstieg in den Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität um 76 Fälle auf 213 Fälle (+ 55,5%) und bei der Straftat Erschleichen von Leistungen um 129 Fälle auf 373 Fälle (+ 52,9 %). Die Fallzunahmen in den einzelnen Stadtteilen liegen in unterschiedlichen Deliktsbereichen. Eine Festlegung auf bestimmte Delikte ist nicht möglich.
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen (ohne Verstöße AufenthG, AsylG und FreizügigG/EU) ist von 10.381 auf 10.718 gestiegen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen (ohne Ausländerrecht) liegt auf Vorjahresniveau (2017: 42,2 %, 2016: 42,8 %). Davon hatten 14,7 Prozent ihren Wohnort im Ausland. Von den 4.526 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 1.675 Asylbewerber/Flüchtlinge. Betrachtet man die aufgeklärten Fälle, so waren es 2.568 Straftaten, an denen zumindest ein Asylbewerber beteiligt war. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Rückgang um 268 Fälle oder um 9,4 Prozent. Die meisten nichtdeutschen Tatverdächtigen kamen aus Rumänien, gefolgt von Syrien, Gambia, Italien und der Türkei.
Bei der Gewaltkriminalität wurden 872 Fälle gezählt. Ein Vergleich zum Vorjahr ist nur bedingt möglich, da sich der Summenschlüssel geändert hat. Die Entwicklung der Gewaltkriminalität hängt wesentlich von der Fallzahlenentwicklung der gefährlichen und schweren Körperverletzung ab. Ihr Anteil an der Gewaltkriminalität liegt bei 71,9 Prozent. Damit liegt der Stadtkreis unter dem für ihn ausgewiesenen 10-Jahres-Schnitt, der aktuell bei 928 Fällen steht. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität im Stadtkreis ist gestiegen, nämlich um 53 auf insgesamt 871 Tatverdächtige. Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren liegt bei 33,1 Prozent, junge Erwachsene (21 bis 24 Jahre) machen 16,3 Prozent der Tatverdächtigen aus. Durch Gewaltkriminalität fällt vor allem die Freiburger Altstadt auf, die ein vergleichsweis hohes Niveau aufweist. Dort werden 32,2 Prozent (2016: 36,3 %) dieser Delikte erfasst, obwohl die Altstadt nicht einmal ein Prozent der Gesamtfläche der Stadt darstellt. Es wurden im vergangenen Jahr 281 Fälle von Gewaltkriminalität erfasst, daneben kam es noch in 480 Fällen zu einfacher Körperverletzung. Bei den ermittelten Tatverdächtigen, die in der Altstadt Körperverletzungsdelikte begangen haben, standen mehr als die Hälfte (53,2 Prozent) unter Alkoholeinfluss. Die alkoholisierten Täter von Körperverletzungsdelikten in den Landkreisen des PP Freiburg liegen mit 24,5 % bis 27,7 % Prozent deutlich darunter.
Die Straftaten gegen das Leben sind im Jahr 2017 um einen Fall auf nunmehr 14 Taten gesunken.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 2017 172 Fälle erfasst. Davon konnten 121 Fälle geklärt werden, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 70,3 Prozent. Ein Vergleich zum Vorjahr ist nur eingeschränkt möglich, da Straftaten diesem Deliktsbereich neu zugeordnet wurden (beispielweise die sexuelle Belästigung gem. § 184 i StGB).
Raubdelikte haben um sechs Taten auf 195 Fälle abgenommen, dies entspricht einem Rückgang um 3 Prozent. Hier wurden hauptsächlich Bargeld und Mobiltelefonen erbeutet. Im Deliktsbereich des Straßenraubes ist sogar ein Rückgang von 27,6 Prozent zu verzeichnen (von 123 auf 89 Fälle).
Bei den einfachen Diebstahlsdelikten ist ein Rückgang um 939 Fälle (-14,3 Prozent) auf 5.614 Fälle zu verzeichnen. Beim schweren Diebstahl gibt es einen leichten Rückgang um 169 Fälle oder -3,9 Prozent auf nunmehr 4.199 Fälle.
Auch die Entwicklung bei den Wohnungseinbrüchen ist erfreulich. Die Taten haben von 446 Taten auf 332 Taten abgenommen und liegen nun deutlich unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 412 Delikten. Dies bedeutet ein Rückgang um 25,6 Prozent. (Vgl. Rückgang auf Landesebene: 24 %.)
Rohheitsdelikte/persönliche Freiheit haben sich um 6,1 Prozent oder um 232 Fälle auf 3.564 Taten reduziert. Dabei nahmen Körperverletzungsdelikte um 241 Fälle und Raubdelikte um 6 Fälle ab.
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte haben um 369 Delikte (+ 6,2 %) auf 6.364 Fälle zugenommen, wobei hier insbesondere das Deliktsfeld Erschleichen von Leistungen ("Schwarzfahren") um 470 Fälle gestiegen ist.
Bei den Zahlen der Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze findet sich ein Anstieg um 210 Fälle bzw. 5,9 Prozent. Während bei den Verstößen gegen das AufenthG/AsylG und FreizügG/EU eine Abnahme um 348 Fälle zu verzeichnen ist (- 22,6 %), nahmen die Zahlen der Rauschgiftdelikte (nach BtM-G) um 520 Fälle oder 29 Prozent zu.
Im Bereich Betrugstraftaten zum Nachteil älterer Menschen ist nach einer Steigerung im Jahr 2016 ein weiterer Anstieg um 73,2 Prozent auf nunmehr 194 Fälle zu verzeichnen (2016: 112). In 183 Fällen blieb es beim Versuch. Dieser Phänomenbereich umfasst die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe oder angebliche Polizeibeamte.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Die registrierten Straftaten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind um 827 Fälle (- 6,3 %) auf 12.283 Fälle gefallen. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote um 1 Prozentpunkte auf 57,1 Prozent gestiegen. Ohne die spezifischen Verstöße gegen das AufenthG, AsylG und FreizügG/EU würde die Abnahme bei 587 Fällen (-4,6 %) liegen. Der Zehn-Jahres-Schnitt bei allen registrierten Delikten liegt bei 12.904 Delikten. Entgegen diesem Trend ist ein wesentlicher Anstieg der Straftaten in den Gemeinden Eichstetten, Gottenheim, Gundelfingen, Heitersheim, Kirchzarten und Schluchsee zu verzeichnen.
Die Häufigkeitszahl für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beträgt 4.717. Auf 100.000 Einwohner entfallen somit rein statistisch 4.717 Straftaten. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 5.094.
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen ist von 5.027 auf 5.087 gestiegen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen nahm von 34,9 auf 36 Prozent zu.Davon hatten 26,5 Prozent ihren Wohnort im Ausland. Von den 1.831 tatverdächtigen Ausländern waren 530 Personen Flüchtlinge/Asylbewerber. Die meisten nichtdeutschen Tatverdächtigen kamen aus Frankreich, gefolgt von Rumänien, Türkei, Gambia und Italien. Betrachtet man die aufgeklärten Fälle, so waren es 892 Straftaten, an denen zumindest ein Asylbewerber beteiligt war. Dies ist eine Abnahme um 466 Fälle oder 34,3 Prozent. Ohne die Verstöße gegen das AufenthG wurden 690 Fälle gezählt, an denen jeweils ein Asylbewerber beteiligt war. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 225 Fälle (-24,6 %).
Die Fälle der Gewaltkriminalität blieben gleich. Wie im Jahr 2016 waren es 2017 278 Fälle. Bei der Gewaltkriminalität ist der der größte Teil (76,6 Prozent) auf gefährliche oder schwere Körperverletzungen zurückzuführen. Das ist auch exakt der gleiche Wert wie im vergangenen Jahr.
Im Jahr 2017 wurden vier Straftaten gegen das Leben erfasst und auch geklärt. Hier ist eine Steigerung von einem auf vier Fälle zu verzeichnen.
Im Jahr 2017 wurden 130 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Ein Vergleich zum Vorjahr ist aber aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (beispielweise wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung gem. § 184 i StGB eingeführt) nur eingeschränkt möglich. Sexuelle Belästigungen wurden in 25 Fällen erfasst. Von diesen insgesamt 130 Straftaten konnten 103 Fälle geklärt werden, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 79,2 Prozent.
Die Raubdelikte sind um einen Fall auf nun 44 Taten angestiegen. Davon konnten 30 Fälle aufgeklärt werden (Aufklärungsquote 68,2 %), was eine Steigerung von 21,7 Prozent zum letzten Jahr bedeutet.
Bei den Diebstahlsdelikten ist eine Verringerung um 352 Taten auf 4.148 Taten registriert worden. Die einfachen Diebstähle sind um 3,5 Prozent zurückgegangen, die Diebstähle unter erschwerten Umständen haben um 11,8 Prozent abgenommen. Die Anzahl sowohl der einfachen Diebstähle als auch der schweren liegt bei 2.074 Fällen. Im Zehnjahresvergleich liegen die Diebstahlsdelikte unter dem Durchschnitt von 4.714 Fällen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist nach einem leichten Anstieg im Jahr 2016 leicht wieder um 23 Taten auf 297 Fälle gefallen (-7,2 %), hier wird der langjährige Durchschnitt von 294 Delikten leicht überschritten. In Heitersheim stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche um 75 Prozent an und zwar von 12 auf 21 Fälle im Jahr 2017.
Bei den Rohheitsdelikten ist ein Anstieg um 51 Fälle (+2,7 %) auf 1.917 Fälle zu verzeichnen. Die Körperverletzungsdelikte legten im Vergleich zum Jahr 2016 nochmals zu und zwar um 27 Fälle oder 1,9 Prozent.
Die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist zurückgegangen, und zwar insgesamt für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald um 12,7 % auf jetzt 2.144 Fälle.
Die Zahl der sonstigen Straftatbestände des Strafgesetzbuches ist ebenfalls gefallen und zwar um 4,1 Prozent auf 2.569 Fälle. Hier schlagen neben Beleidigung und Hausfriedensbruch hauptsächlich Sachbeschädigungen zu Buche. In diesen Deliktsbereich fällt auch der Widerstand gegen die Staatsgewalt, der von 29 auf 39 Fälle gestiegen ist (+34,5 %).
Bei den strafrechtlichen Nebengesetzen sind Verstöße gegen das AufenthG, AsylG und FreizügG/EU um 240 Fälle (-52,7 %) auf 215 registrierte Delikte zurückgegangen. Dagegen wurden im Bereich der Rauschgiftdelikte (nach BtmG) mit 982 Delikten 110 Fälle mehr als im Vorjahr zu bearbeiten.
Betrugstraftaten zum Nachteil älterer Menschen haben zugenommen. In diesem Deliktsbereich wurden 100 Fälle erfasst, was eine Steigerung um 56,3 Prozent bedeutet. In 92 Fällen blieb es beim Versuch. Dieser Phänomenbereich umfasst die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe oder angebliche Polizeibeamte.
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