180320-1. Zielgerichtete Verkehrskontrollen der Kontrollgruppe „Autoposer“

Hamburg (ots) - Zeit: 15.03.2018 bis 18.03.2018 Ort: Hamburger Stadtgebiet

Im Rahmen von zielgerichteten Kontrollmaßnahmen mit dem Schwerpunkt "Unterbinden von unnötig verursachtem Lärm", überprüfte die Kontrollgruppe "Autoposer" im genannten Zeitraum insgesamt 36 Fahrzeuge. p>

Aus den Verkehrskontrollen resultierten folgende Ergebnisse:

- 1 x Fahren unter dem Einfluss alkoholischer Getränke - 3 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 2 x Verstoß gegen die Abgabenordnung (Steuervergehen) - 8 x Erlöschen der Betriebserlaubnis - 3 x Fahrzeugsicherstellungen - 5 x Rotlichtfahrten (zweimal über eine Sekunde) - 4 x Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt - 1 x Geschwindigkeitsverstoß (129km/h bei erlaubten 80km/h) - 1 x Beförderung eines Kindes (4 Jahre) ohne jegliche Sicherung - 2 x Verursachen von unnötigem Lärm - 2 x Missbrauch von roten Dauerkennzeichen

Besonders sind hierbei folgende Sachverhalte aufzuführen:

Am 15.03.2018, um 17:10 Uhr, befuhr ein 51-jähriger Deutscher mit seinem Lkw Dodge RAM (400 PS)die Spaldingstraße in Richtung stadteinwärts. Da er einer zivilen Streifenwagenbesatzung außergewöhnlich laut erschien, wurde er angehalten und das Fahrzeug einer technischen Überprüfung unterzogen. Eine durchgeführte Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 100,9 Dezibel statt der zugelassenen 84 Dezibel. Bei einer intensiven Nachschau wurde außerdem festgestellt, dass die originalen Mittelschalldämpfer ausgetauscht worden waren. Die verbauten Zubehörteile hatten keinen Zulässigkeitsnachweis. In Verbindung mit der Geräuschverschlechterung erlosch hier die Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug wurde zum Zwecke der gutachterlichen Beweiserhebung sichergestellt. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger bestätigte inzwischen die Feststellungen der eingesetzten Polizeibeamten.

Am selben Abend zeigte ein 24-jähriger Kroate mit seinem Pkw Mercedes CL 600 (512 PS) ein szenetypisches Lärmverhalten im Bereich der Binnenalster. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs wurde die Ursache für das enorm laute Fahrgeräusch festgestellt. Das Entfernen beider Endschalldämpfer führte zu einer erheblichen Geräuschverschlechterung und somit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Darüber hinaus wurde eine nicht genehmigte Rad-Reifenkombination in Verbindung mit Distanzringen festgestellt. Das Fahrzeug wurde ebenfalls sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt, welcher die Feststellungen der Beamten und bestätigte.

Im Rahmen einer zivilen Streifenfahrt auf der Autobahn A1 am Freitagabend geriet ein Pkw Mercedes E350 CDI (231 PS) in Höhe der Anschlussstelle Stillhorn ins Visier der Polizeibeamten. Mittels geeichter Video-Messtechnik dokumentierten sie mehrere Geschwindigkeitsverstöße bis zur Anschlussstelle Maschen. Unter anderem wurden 129 km/h bei zulässigen 80 km/h ermittelt. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der Pkw, welcher für fünf Personen zugelassen war, war mit sechs Personen besetzt war. Auf der Rückbank saß ein vierjähriger Junge ohne jegliche Sicherung auf dem Schoß seiner Großmutter. Darüber hinaus räumte der 49-jährige afghanische Fahrzeugführer ein, dass er mit den roten Händlerkennzeichen seines Bruders Fahrten zu privatem Zwecke durchführe. Dies stellt einen Verstoß gegen die Abgabenordnung dar. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Kennzeichenschilder sichergestellt und das Fahrzeug vor Ort verkehrssicher abgestellt.

In den späten Samstagabendstunden fiel ebenfalls durch lärmposendes Verhalten im Bereich der Binnenalster ein Mercedes CLS 350 d (258 PS) auf. Bei einer anschließenden Fahrzeugüberprüfung wurden technische Abweichungen vom zugelassenen Fahrzeugzustand festgestellt. Es fehlten die Zulässigkeitsnachweise für die verbaute Rad-Reifenkombination und ein mit Kabelbindern installiertes Soundmodul. Letzteres sorgte für ein deutlich zu hohes Fahrgeräusch. Gegen den 29-jährigen Türken wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet.

Ebenfalls am Samstagabend fiel den Beamten auf dem Schiffbeker Weg in Fahrtrichtung Bundesautobahn 24 der Fahrer eines Porsche Cayenne Turbo (450 PS)auf, der mit mehreren spontanen und ruckartigen Fahrstreifenwechseln andere Verkehrsteilnehmer überholte. Hierbei hielt er bei keinem seiner Manöver den notwendigen Sicherheitsabstand ein. Bedingt durch dieses Fahrverhalten musste der Fahrzeugführer permanent bremsen, um danach wieder stark zu beschleunigen. Das Fahrzeug wurde in Höhe Jenfelder Allee/ Rodigallee angehalten, direkt nachdem der Fahrer eine Rotlicht anzeigende Ampel missachtete. Während der Kontaktaufnahme zum Fahrer, einem 41-jährigen Tunesier, nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch wahr. Zudem konnte sich der Fahrer nicht ausweisen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,80 Promille. Infolge der enthemmten Fahrweise und den Ausfallerscheinungen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt eröffnet. Der 41-Jährige wurde zwecks Blutprobenentnahme dem Polizeikommissariat 38 zugeführt. Während der Identitätsfeststellung gab der Fahrer den Beamten gegenüber mehrere falsche Personalien an. Erst ein Abgleich seiner Fingerabdrücke ergab, dass es sich bei dem Fahrer um einen polizeibekannten Mann handelte, welchem die Fahrerlaubnis entzogen war. Auf Nachfrage, warum er mit einem Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sei, antwortete dieser, dass er in der kommenden Woche einen MPU-Termin habe und sich in Aussicht auf die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis bereits diesen Wagen gekauft habe. Diesbezüglich erhielt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis. Ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Im Bereich St.Pauli fiel in der Nacht zu Sonntag ein schwarzer Mercedes-Benz CLS 350 CGI (292 PS) auf. Der 30-jährige türkische Fahrer startete seine Fahrt mit aufheulendem Motor und zeigte im weiteren Verlauf eine aggressive Fahrweise. Die Beamten stoppten den Sportwagen, führten eine technische Kontrolle des Fahrzeuges durch und überprüften die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers. Erste Ermittlungen ergaben auch in diesem Fall, dass der Fahrer über keine Fahrerlaubnis verfügte. Nach eigenen Angaben nutzte er das Kundenfahrzeug aus der Werkstatt, in der er arbeite, ohne das Wissen des Eigentümers. Das Fahrzeug wurde verkehrssicher abgestellt und der Fahrzeugschlüssel zur Eigentumssicherung sichergestellt.

Die Kontrollgruppe "Autoposer" wird auch in Zukunft Schwerpunkteinsätze im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, unnötigen Lärm und unzulässige technische Veränderungen durchführen.

Th.

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