Hamburg (ots) - Tatzeiten:
Tatorte:
Ermittler des Raubdezernats der Region Eimsbüttel (LKA 134) haben eine Serie von Raubstraftaten aufgeklärt, bei denen die Täter die Geschädigten zur Erlangung insbesondere von Mobiltelefonen mit Pfefferspray attackierten. Drei der vier jugendlichen Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.
Am 21.01.2018 kam es zu einem Raubdelikt, bei dem gegen den 33-jährigen Geschädigten Pfefferspray eingesetzt wurde und in dessen Verlauf unter anderem sein Handy entwendet wurde. Gemeinsam mit dem 33-Jährigen hatten die späteren Täter zunächst die öffentlichen Verkehrsmittel bestiegen und ihn auf seinem Weg nach Hause bis kurz vor dessen Wohnanschrift verfolgt, wo es zur Tatbegehung kam. Nach der Tat nahmen Zivilfahnder der Bundespolizei die beiden vorläufig fest. Es handelt sich bei ihnen um einen 16-jährigen Deutschen und einen zur Tatzeit 16-jährigen Syrer. Die beiden wurden einem Haftrichter zugeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg Haftbefehle erließ. Die Tatverdächtigen befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen der Beamten des zuständigen Raubdezernats (LKA 134) ergaben nun, dass die beiden Tatverdächtigen als Täter für weitere, ähnlich gelagerte Raubdelikte infrage kommen, wobei die Taten gemeinschaftlich mit weiteren Mittätern begangen wurden.
Demnach stehen die beiden in Verdacht, gemeinsam mit einem 15-jährigen Ägypter und einem weiteren zur Tatzeit 16-jährigen Syrer am 16.01.2018 einen 19-Jährigen und am 17.01.2018 einen 27-Jährigen überfallen zu haben.
Am 18.01.2018 sollen die beiden Tatverdächtigen gemeinsam mit dem 15-jährigen Ägypter einen 31-Jährigen überfallen haben.
Auch die drei weiteren Taten erfolgten unter Einsatz von Pfefferspray und hatten stets die Erlangung insbesondere der Mobiltelefone der Geschädigten zum Ziel. Teilweise wurde die Geschädigten auch noch körperlich attackiert. In allen Fällen erlangten die Tatverdächtigen die beabsichtigte Beute.
Der 15-jährige Ägypter befindet sich bereits wegen eines anderen Delikts in Untersuchungshaft. Hinsichtlich seiner Beteiligung an den Raubdelikten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits ein gesonderter Haftbefehl erwirkt.
Der weitere zur Tatzeit 16-jährige Syrer befindet sich auf freiem Fuß, da die Voraussetzungen eines Haftbefehls mangels Haftgründen nicht vorlagen.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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