Verkehrskontrollen im Landkreis durch Polizei und Zoll

POL-WOB: Verkehrskontrollen im Landkreis durch Polizei und Zoll
Verkehrskontrolle 1

Wolfsburg (ots) - Landkreis Helmstedt 19.03.2018, 11.00 Uhr - 17.00 Uhr

Die Polizei in Helmstedt führte am Montag zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr im Landkreis Helmstedt ganzheitliche Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt auf den Hauptverkehrsunfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, sowie den Bereichen PKW Tuning, gewerblicher Güterverkehr und zollrechtliche Verstöße durchgeführt. Die Kontrollorte befanden sich sowohl im Stadtgebiet Helmstedt, als auch an der B244 und an der B1. An zwei Kontrollorten, der Bundesstraße 244 und Magdeburger Warte, Helmstedt, wurden gemeinsame Kontrollen mit dem Zollamt Braunschweig durchgeführt. Bei der Geschwindigkeitsmessung im Bruchweg wurden insgesamt 17 Verstöße festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h, der höchste Geschwindigkeitsverstoß lag bei vorwerfbaren 54 km/h. Das ergibt ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. An der B1 (Nordschacht) waren bei zulässigen 70 km/h weitere 4 Verstöße zu verzeichnen. Hierbei lag der höchste gemessene Wert bei vorwerfbaren 100 km/h, das macht ebenfalls ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Weiterhin wurde ein Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Bei der Kontrolle (Kontrollort B244) des gewerblichen Güterverkehrs wurden 15 LKW kontrolliert. Es wurden 10 Verstöße, u.a. Ladungssicherung und Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt und vor Ort geahndet. In der Kontrollstelle Magdeburger Warthe/B1 wurden diverse Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden Verstöße, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt. Trotz einiger Anhaltspunkte, die für eine Beeinflussung verschiedener Fahrzeugführer durch berauschende Mittel sprachen, verliefen die Vortests negativ. Zusammenfassend kann für die Kontrollen des Hauptzollamtes Braunschweig gesagt werden, dass es viele Verdachtsfälle im Bereich der KFZ-Steuer, des Betruges und des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz gab. Weiteres muss durch den Zoll nachermittelt werden.

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