Polizeikontrollen in Varel: Mit 2,26 Promille und unter Drogeneinfluss in Varel unterwegs – Polizei leitet Strafverfahren ein

POL-WHV: Polizeikontrollen in Varel: Mit 2,26 Promille und unter Drogeneinfluss in Varel unterwegs - Polizei leitet Strafverfahren ein
Polizeikontrollen in Varel: Mit 2,26 Promille und unter Drogeneinfluss in Varel unterwegs - Polizei leitet Strafverfahren ein

Wilhelmshaven (ots) -

varel. Eine Trunkenheitsfahrt mit 2,26 Promille und zwei Verkehrsteilnehmer unter Drogenbeeinflussung: Dies ist das Ergebnis von Verkehrskontrollen einer Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariates Varel im Laufe ihres gestrigen Dienstes. Die Polizei in Varel hat sich grundsätzlich der konsequenten Bekämpfung von Alkohol- und Drogen im Straßenverkehr verschrieben und die Beamtinnen und Beamten des Einsatz- und Streifendienstes im vergangenen Jahr für diesen Themenbereich intensiv beschult. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei konzentrierten Kontrollaktionen sowie bei Kontrollen im alltäglichen Dienst angewandt - so auch gestern: Was war geschehen? Alles begann gegen 16.30 Uhr mit der Kontrolle eines 50-jährigen Rollerfahrers aus Varel auf der Altjührdener Straße. Er wirkte leicht benommen auf die kontrollierenden Beamten, so dass diese einen Drogentest durchführen ließen, der positiv reagierte. In der Folge wurde ihm eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Nachdem alle Maßnahmen abgeschlossen waren, fuhren die Beamten wieder raus und kontrollierten weiter. Gegen 19:00 Uhr überprüften sie in der Straße "Neumarktplatz" einen 20-jährigen Pkw-Fahrer aus Varel. Auch bei ihm stellten die Beamten eine Drogenbeeinflussung fest. Bei einer Durchsuchung des Pkw konnten zudem noch Betäubungsmittel im Fahrzeug aufgefunden werden. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt ein. Gegen 20.20 Uhr erfolgte eine weitere Kontrolle bei einem auffällig fahrenden Pkw auf der Hellmut-Barthel-Straße. Die Auffälligkeiten konnten bei der Kontrolle auf eine deutliche Alkoholfahne bei dem 61-jährigen Vareler zurückgeführt werden. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,26 Promille. Dies hatte ebenfalls eine Blutprobenentnahme zur Folge. Darüber hinaus wurde der Führerschein des Fahrers beschlagnahmt, so dass er zunächst keine Kraftfahrzeuge mehr führen darf. Außerdem erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt. Was viele nicht wissen: Neben der empfindlichen Geldbuße von mindestens 500 EUR und Kosten des Verfahrens von meist um die 250 EUR wird jede Fahrt unter Drogeneinfluss an die Führerscheinstelle gemeldet. Diese entscheidet dann, ob der oder die Betroffene überhaupt noch als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Führerschein eingezogen und erst wieder ausgegeben, wenn nachgewiesen werden kann, dass man dauerhaft abstinent von Drogen ist. Das dauert in vielen Fällen ein Jahr oder länger.

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