BPOL NRW: Mann innerhalb der Bewährungszeit festgenommen – sechs Fahndungsausschreibungen

Symbolbild Festnahme

Düsseldorf (ots) - Im Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde am Freitagmorgen (23. März) um 7.00 Uhr ein 37-jähriger Deutscher überprüft. Der Mann musste aufgrund von zwei Haftbefehlen in die Justizvollzugsanstalt. Zudem bestanden vier Aufenthaltsermittlungen gegen ihn.

Bei einer Kontrolle der Bundespolizei machte der Mann unglaubwürdige Angaben zu seinen Personalien, woraufhin er mit zur Dienststelle genommen wurde. Ein Personalausweis konnte bei der Durchsuchung aufgefunden werden. Der mündlich angegebene Name war tatsächlich nicht der richtige.

Es stellte sich heraus, dass gegen den Mann sechs Fahndungen bestanden und er sich aktuell in einer Bewährungszeit befand.

Da der Deutsche gegen seine Auflage innerhalb seiner Bewährungsstrafe verstoßen hatte, wurde er mit einem Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichtes Köln gesucht. In dieser Sicherungshaft soll darüber entschieden werden, ob die Bewährung des Verurteilten aufgrund seiner Verstöße widerrufen und in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt verurteilte den 37-Jährigen wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. Davon hatte er bereits schon eine Tilgung vorgenommen, sodass er nur noch 1040 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 26 Tagen zu verbüßen hatte.

Die Aufenthaltsermittlungen wegen Unterschlagung, Diebstahl und zweimal Erschleichen von Leistungen stammten von den Staatsanwaltschaften Duisburg, Osnabrück, Mannheim und Hamburg.

Aufgrund dieser beiden Haftbefehle wurde der 37-Jährige an die Justizvollzugsanstalt übergeben.

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