428 Tage: Rauchen kann die Freiheit gefährden …

Bremen (ots) - Bremen / Flensburg, 28.03.2018, 23:00 Uhr

Das Rauchen einer Zigarette im Bremer Hauptbahnhof hat einen 48-jährigen Mann hinter schwedische Gardinen geführt. Als ihn Bundespolizisten wegen Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz überprüften, stellten sie fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen den Türken vorlag: Im Zusammenhang mit räuberischem Diebstahl hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 428 Tagen zu verbüßen.

Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Er nahm die Eröffnung des Haftbefehls gefasst entgegen. Das Bußgeld von 20 Euro fällt vergleichsweise gering aus ...

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