Freilassing (ots) - Am Montag (26. März) hat die Freilassinger Bundespolizei zwei algerische Staatsangehörige im Gleisbereich auf der Höhe der Ortsdurchfahrt Straß festgestellt. Die beiden Männer konnten keine erforderlichen Aufenthaltspapiere für Deutschenland vorweisen. Auf sie wartet nun ein Strafverfahren.
Am späten Montagabend haben Bundespolizisten, auf Hinweis der Notfallleitstelle Traunstein, im Gleisbereich auf der Bahnstrecke Freilassing Richtung Rosenheim zwei Personen festgestellt. Die beiden befanden sich auf Höhe der Ortschaft Straß. Vor Ort stellte die Bundespolizei zwei Algerier fest und führte sie aus dem Gefahrenbereich. Bei der anschließenden Überprüfung der Personalien konnten das Duo keine Dokumente vorweisen. Daraufhin wurden die Männer wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland festgenommen und zur Dienststelle nach Freilassing gebracht.
Dort stellten die Bundespolizisten bei einem der zwei Personen fest, dass es sich um einen 31-jährigen Algerier handelt, der im Jahr 2017 bereits aus Deutschland abgeschoben wurde. Zudem fanden die Beamten heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle wegen Diebstahls vorliegen. Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Der zweite Mann konnte ebenfalls identifiziert werden: Auch er stammt aus Algerien und ist 29 Jahre alt.
Der 31-Jährige konnte die in den Haftbefehlen geforderte Geldstrafe in Höhe von insgesamt rund 900 Euro nicht bezahlen. Die Bundespolizei lieferte den Nordafrikaner daraufhin in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau am Chiemsee ein. Hier wird er die nächsten 100 Tage verbringen und auf seine erneute Abschiebung warten müssen. Der 29-jährige Algerier wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übergeben. Die Bundespolizei Freilassing hat beide Personen wegen der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland beanzeigt.
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