Velen (ots) - Erst vermuteten die Polizeibeamten Alkoholeinfluss bei einem 49 Jahre alten Autofahrer aus Velen, den sie in der Nacht zum Dienstag um 02.45 Uhr auf der Eschstraße in Velen kontrollierten. Doch der Mann hatte andere Rauschmittel konsumiert. Näher unter die Lupe genommen hatten die Polizisten ihn, weil sie im Fahrzeug des Veleners Alkoholgeruch wahrgenommen hatten. Der 49-Jährige stimmte einem Atemalkoholtest zu, der kein positives Ergebnis erbrachte. Weil sich aber im Rahmen der Überprüfung Hinweise auf den Konsum von Drogen ergaben, boten ihm die Beamten einen Drogentest an, dem der Fahrer zustimmte. Der Drogenvortest wies auf den Konsum von Kokain und Morphium hin. Der 49-Jährige ließ sich anschließend im Stadtlohner Krankenhaus freiwillig eine Blutprobe entnehmen. Auf eine Rückkehr hinters Lenkrad musste er in dieser Nacht verzichten: Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein.
Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten muss der Betroffene bezahlen.
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Thorsten Ohm
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