Görlitz (ots) - Wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz hatte das Amtsgericht Weißwasser Anfang 2017 einen Strafbefehl auf eine polnische Frau ausgestellt. Weil diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen war, folgte im Februar dieses Jahres ein Vollstreckungshaftbefehl der Görlitzer Staatsanwaltschaft. Heute Morgen dann klickten die Handfesseln. Die Verurteilte wurde an der Autobahnanschlussstelle Görlitz von der Bundespolizei festgenommen. Später eilte ihr Ehemann mit genügend Bargeld im Portemonnaie zur Dienststelle nach Ludwigsdorf. Dort übergab er 781,22 Euro zur Begleichung der offenen Strafe als auch der Verfahrenskosten und bewahrte damit seine Frau vor einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe.
Bereits gestern Abend war den Bundespolizisten ein polnischer Verurteilter ins Fahndungsnetz gegangen. Die Festnahme des 45-Jährigen erfolgte auf der Autobahn bei Kodersdorf. Es war festgestellt worden, dass in seinem Fall die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Dezember des vergangenen Jahres eine Fahndungsausschreibung vornehmen ließ, weil auch er die fällige Geldstrafe nicht beglichen hatte. Die Geldstrafe war wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vom Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, angeordnet worden. Schließlich erübrigte sich der Weg zur Justizvollzugsanstalt, denn der Mann zahlte die ausstehenden 1.855,00 Euro.
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