Cuxhaven (ots) - Medikamente am Steuer
Hemmoor/Hechthausen (ost) Nach Zeugenhinweisen stoppte die Polizei die 46-jährige Fahrerin eines Citroen am Sonntag, gegen 18:50 Uhr, auf der B 73 in Bornberg. Die Frau war aufgefallen, nach dem sie extrem in Schlangenlinien fuhr und beinahe mit einer Schutzplanke kollidiert war. Die Beamten aus Hemmoor stellten fest, dass in diesem Fall nicht, wie zu vermuten war, Alkohol im Spiel war, sondern dass die Fahrerin aus Cuxhaven, wie sie selbst einräumte, unter der Wirkung starker Schmerzmittel stand. Die Polizei weist darauf hin, dass in besonderen Fällen erst die Einnahme von Medikamenten zu einer Fahrtüchtigkeit führen kann. Dies setzt jedoch regelmäßig eine engmaschige ärztliche Begleitung und Beratung voraus. Sollte es zu Veränderungen der täglichen Dosis kommen oder andere gesundheitliche Probleme hinzutreten, die zu Ausfallerscheinungen wie in diesem Fall führen können, so kann die Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrer eine Straftat darstellen. Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen, ihr Führerschein wurde von der Polizei einbehalten und gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet.
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Führerschein nach Rennen in Gefahr
Cadenberge (ost) Nach Hinweisen aus der Bevölkerung kontrollierten Beamte zwei Fahrzeugführer nachdem sich diese ein illegales Rennen auf der B73 geliefert haben sollen. Nach Aussagen der Zeugen sollen sich zwei Pkw gegen 21.00 Uhr auf der B 73 in Höhe der Einfahrt zum Gewerbegebiet in Cadenberge nebeneinander aufgestellt haben und dann auf der Strecke zwischen Cadenberge und Neuhaus ihre Fahrzeuge gleichzeitig stark beschleunigt haben. Bei den Fahrzeugen solle es sich um einen Audi TT und einen VW Touareg gehandelt haben. Kurz nach Eingang der Meldung konnte die Polizei auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in Cadenberge die Fahrzeuge und deren Fahrer feststellen. Gegen den 24-jährigen Fahrer des Audi und den 25-jährigen Fahrer des Touareg, beide wohnhaft in der Samtgemeinde Land Hadeln, wurden durch die Beamten Strafverfahren eingeleitet. Beide Fahrer bestreiten die Tat. Seit Oktober 2017 stehen illegale Straßenrennen unter Strafe. Neben einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe droht zudem der Entzug der Fahrerlaubnis. Jeder, der sich an solchen Rennen beteiligt, riskiert damit also seinen Führerschein.
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Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven
Carsten Bode
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