Ulm (ots) - Gegen 18.45 Uhr meldete sich ein 31-Jähriger bei der Polizei. Er teilte mit, dass er beim Marktplatz einen Unfall verursacht habe. Die Geislinger Polizisten rückten zur Unfallaufnahme an. Der Unfallverursacher war mit seinem Opel rückwärts gegen einen geparkten Fiat gefahren. Dabei entstand an den beiden Autos ein Gesamtschaden von ungefähr 3.000 Euro. Während der Unfallaufnahme rochen die Beamten bei dem 31-Jährigen Alkohol. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Mann war betrunken. Gegenüber den Polizisten gab er an, dass er nach dem Unfall zur Beruhigung ein paar "Kurze" getrunken habe. Das glaubten die Beamten nicht. Zur Klärung dieser Frage ordnete die Staatsanwaltschaft Blutproben an. Den Führerschein musste der Mann vorsorglich abgeben.
Die Polizei warnt: Wer mit Alkohol fährt, bringt sich und andere in Gefahr ... und riskiert seinen Führerschein. Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist häufig Alkohol im Spiel. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen.
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