Erfurt (ots) - Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte heute gegen 11:00 Uhr einen 26-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung der Personalien im Polizeilichen Informationssystem kam heraus, dass zu dessen Person eine molekulargenetische Untersuchung angeordnet war. Dies hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt erlassen. Das Amtsgericht Erfurt hatte im November des vergangenen Jahres den 26-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls sowie Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt. Da es sich hierbei um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt, beim Betroffenen eine erhöhte Gewaltbereitschaft angenommen wird und dieser bereits wegen Diebstahl, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde war, hat das Gericht zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren die molekulargenetische Untersuchung angeordnet. Die Beamten nahmen den in Erfurt wohnenden Mann mit zur Dienststelle. Nach Abgabe einer Speichelprobe wurde er aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
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