Kontrolle in Rosenheimer Asylbewerberunterkunft
13.04.2018, PP Oberbayern Süd
Kontrolle in Rosenheimer Asylbewerberunterkunft
ROSENHEIM. Am heutigen Freitag, 13. April 2018, führte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in den frühen Morgenstunden eine großangelegte Kontrollaktion in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Rosenheim durch. Dabei stellte die Polizei mehrere Verstöße nach dem Hausrecht fest und brachte diese zur Anzeige.
Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Rosenheim, der Kriminalpolizei Rosenheim, der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Rosenheim und Weilheim sowie der Bereitschaftspolizei betraten am Freitagmorgen eine Asylbewerberunterkunft in der Äußeren Oberaustraße in Rosenheim. Die große Anzahl der Bewohner, wie auch die baulichen Gegebenheiten machten das hohe Kräfteaufkommen erforderlich, um die Kontrollaktion gezielt durchführen zu können. An dem Polizeieinsatz waren auch Vertreter der Regierung von Oberbayern beteiligt.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd will mit derartigen Einsätzen frühzeitig verhindern, dass sich Brennpunkte bilden oder Situationen verfestigen, die ein positives Zusammenleben innerhalb und außerhalb solcher Unterkünfte unnötig erschweren. In der Vergangenheit kam es in der Gemeinschaftsunterkunft in Rosenheim immer wieder zu Streitigkeiten, Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten. Diese Vorfälle verunsicherten sowohl Bewohner der Unterkunft, als auch Anwohner der Stadt Rosenheim. Einzelne Unruhestifter müssen mit der vollen Konsequenz der polizeilichen Maßnahmen und folglich auch mit Maßnahmen der Ausländerbehörden rechnen.
Die überwiegende Mehrheit der Bewohner trat bislang polizeilich nicht in Erscheinung. Nachdem in der Unterkunft einige Familien mit Kindern untergebracht sind, ging die Polizei besonders behutsam bei der Aktion vor. Ziel war es nicht, die Bewohner zu verunsichern, sondern zu zeigen, dass die Polizei auch für ein sicheres Leben der Bewohner innerhalb der Unterkunft sorgt.
Wie die polizeilichen Erfahrungen erwarten ließen, konnten in den Unterkünften acht Personen angetroffen werden, die sich dort ohne die erforderliche Berechtigung aufhielten. Die Angetroffenen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch. Der Einsatz der Polizei war ein weiterer Baustein zur Gewährleistung der Sicherheit in und um die Asylbewerberunterkunft und ist als gemeinsamer Erfolg der beteiligten Polizeidienststellen und der Regierung von Oberbayern zu werten.