Görlitz (ots) - Für die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf begann diese Woche unter anderem mit vier Fahndungstreffern. Mit Fahndungstreffern sind in diesem Fall Festnahmen gemeint, die auf der Grundlage von entsprechenden Fahndungsnotizen bzw. auf der Grundlage von Haftbefehlen erfolgten. Im Ergebnis der Festnahmen wurden zwei Haftbefehle am Montag und zwei am Dienstag vollstreckt.
Bei dem ersten Festgenommenen handelt es sich um einen polnischen Staatsangehörigen. Er war gestern Mittag bei Kodersdorf kontrolliert worden. Nach abgeschlossener Kontrolle war der 31-Jährige zwar um 1.540,40 Euro "ärmer". Bei dem Betrag handelte es sich aber gewissermaßen um eine Investition in die eigene Freiheit. Hätte der Verurteilte die Strafe, die vom Amtsgericht Schwandorf wegen Trunkenheit im Verkehr verhangen worden war, schließlich nicht vor Ort beglichen, wären wohl mehrere Wochen Freiheitsentzug die schlechtere Alternative gewesen.
Der zweite Festgenommene ist ebenfalls polnischer Staatsangehöriger. Er ging den Bundespolizisten am Nachmittag auf der Autobahn bei Ludwigsdorf ins Fahndungsnetz. Möglicherweise hatte er bereits vergessen, dass die Staatsanwaltschaft Hildesheim im Herbst 1999 einen Haftbefehl auf seinen Namen ausgestellt hatte. Nun wird er sich wohl daran erinnern, denn er wird die nächsten 701 Tage hinter Gitter verbringen. Der "Aufenthalt" entspricht einer Restfreiheitsstrafe. Diese hatte der nun 53 Jahre alte Mann im Jahr 1996 nach einem schweren Bandendiebstahl vom Landgericht Hildesheim kassiert.
Der Dienstag war erst knapp vier Stunden alt, als an zwei verschiedenen Orten abermals die Handfesseln klickten.
So wurde kurz vor 04.00 Uhr ein weiterer polnischer Staatsangehöriger auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien war festgestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg nach dem 38-Jährigen fahndete. Er hatte eine vom Amtsgericht Nürnberg wegen Diebstahls erlassene Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro nicht beglichen. Weil ihm auch nach der Festnahme das Geld fehlte, wurde er den Justizvollzugsbeamten am Görlitzer Postplatz übergeben.
Kurz nach 04.00 Uhr traf dann eine Streife in der Görlitzer Bahnhofstraße auf eine 31-Jährige. Wegen eines vorliegenden Vollstreckungshaftbefehls ist die in der Neißestadt wohnende Frau zur Dienststelle mitgenommen worden. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz erst vor wenigen Tagen ausgefertigt. Demnach war die Verurteilte einer Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt. Nun wird sich die Bundespolizei um die Angelegenheit kümmern und die Festgenommene in eine Justizvollzugsanstalt bringen.
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